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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 26. April 2010

    Um einen (inter-)nationalen Feiertag handelt es sich bei dem „Tag des geistigen Eigentums“ nicht und folgt man der deutschen Wirtschaft, sollte daraus wohl eher ein Volkstrauertag werden. Die Zunahme der Nachahmung von Produkten aller Güte- und Warensegmente veranlasst den Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), den Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), den Markenverband und den Verband Aktionskreis gegen Produkt- und Markenpiraterie (APM), zum „Tag des geistigen Eigentums“ bessere Schutzmaßnahmen zu fordern. Dem Bundesjustizministerium soll heute ein 7-Punkte-Plan überreicht werden, um dem die Volkswirtschaft schädigenden Unwesen entgegenzutreten (Welt). Nachdem 40 % der Europäer bis 35 Jahre sich ganz bewusst nachgeahmter Produkte bedient, soll u.a. das Bewusstsein der Bevölkerung für die Folgen der Produktpiraterie geweckt werden.

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