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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 4. November 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 08.05.2013, Az. I ZR 90/12
    § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 78 AMG; § 1 Abs. 1 und 4 AMPreisV, § 3 AMPreisV; § 7 Abs. 1 HWG

    Der BGH hat entschieden, dass Rezeptprämien in Apotheken, die den Wert von einem Euro pro verschreibungspflichtigem Arzneimittel nicht übersteigen, wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden sind. Diese Grenze gelte auch dann, wenn auf einem Rezept drei Medikamente verschrieben würden und die Prämie dann drei Euro betrage. Es sei für die Beurteilung der Prämienhöhe nicht auf das Rezept, sondern auf die Anzahl der Produkte abzustellen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 2. August 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Düsseldorf, Urteil vom 23.07.2013, Az. I-20 U 116/12
    § 4 Nr. 11 UWG, § 20 ApBetrO

    Das OLG Düsseldorf hat in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren (hier) entschieden, dass die Auslieferung von Arzneimitteln durch Auszubildende einer Apotheke nach telefonischer Bestellung (sog. „Pillentaxi“) unzulässig ist. Auf diese Weise könne keine qualifizierte Beratung gewährleistet werden. Der Apotheker sei jedoch gemäß der Apothekenbetriebsordnung in der Pflicht, durch gezielte Nachfrage den Informationsbedarf des Patienten von sich aus zu ermitteln. Es sei auch nicht davon auszugehen, dass ein Kunde, der bei einer örtlichen Apotheke bestelle, in gleicher Weise auf eine Beratung verzichte wie beim Kauf in einer Versandapotheke.

  • veröffentlicht am 18. Juni 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Düsseldorf, Urteil vom 15.01.2008, Az. I-20 U 99/07
    § 8 Abs. 1 UWG, § 3 UWG, § 5 Abs. 1 UWG

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Versandapotheke sich nicht als „H. Homecare Apotheke Deutschland“ bezeichnen darf. Der Begriff Homecare, der von Verbrauchern gemeinhin als häusliche Pflege verstanden werde, löse eine unlautere Irreführung aus. Der angesprochene Verkehr werde aus der Bezeichnung auf einen Zusammenhang mit Einrichtungen der ambulanten Pflege schließen, der nicht gegeben sei. Dass sich bei genauerer Branchenkenntnis ergebe, dass es sich bei „Homecare“ um eine spezielle Form des Direktvertriebs handele, sei unerheblich, da diese Branchenkenntnis nicht allgemein vorauszusetzen sei. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 6. Juni 2013

    Die Wettbewerbszentrale hat mit Mitteilung vom 28.05.2013 darauf hingewiesen, dass eine Apotheke keine individuell angepassten Hörgeräte anbieten darf, wenn hierzu keine Eintragung in die Handwerksrolle als Hörgeräteakustikerhandwerk vorliegt. Eine DocMorris-Apotheke hatte ein kaum sichtbares Hörgerät „zum sensationellen Preis“ von 395,00 EUR angeboten, wobei Interessenten auch die Anpassung des Hörgeräts angeboten wurde. Überdies hatte die Apotheke es wettbewerbswidrig unterlassen, darauf hinzuweisen, dass auf Grund der fehlenden Qualifikation als Hörgeräteakustikerhandwerk Interessenten für den Erwerb des Hörgerätes keine Erstattung von ihrer gesetzlichen Krankenversicherung (ca. 400,00 EUR) in Anspruch nehmen konnten. Die Angelegenheit fand außergerichtlich Erledigung.

  • veröffentlicht am 14. November 2012

    OLG Celle, Beschluss vom 15.10.2012, Az. 13 U 60/12
    § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 8 UWG; § 78 AMG; § 1 AMPreisV, § 3 AMPreisV; § 91a ZPO

    Das OLG Celle hat entschieden, dass ein Apotheker, der seinen Kunden einen Rabatt auf preisgebundene Arzneimittel gewährt, indem er die Medikamente aus einer niederländischen Apotheke zu einem günstigeren Preis bezieht und die Differenz dem Kunden als Warengutschein gutschreibt, wettbewerbswidrig handelt. Es komme nicht darauf an, ob die Preisgestaltung der ausländischen Apotheke zulässig ist, sondern allein darauf, dass der deutsche Apotheker die Arzneimittel beziehe und diese dann an die Kunden abgebe. Dabei sei die Preisbindung in jedem Fall zu beachten. Bei Einsparungen von 2,50 EUR bis hin zu 15,00 EUR handele es sich auch nicht um eine geringwertige (erlaubte) Beigabe. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 7. November 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 25.04.2012, Az. I ZR 105/10
    § 4 Nr. 11 UWG, § 8 Abs. 2 UWG; § 7 Abs. 1 HWG; § 831 Gd BGB

    Der BGH hat entschieden, dass die kostenlose Überlassung von Rätselheften durch einen Arzneimittelhersteller an Apotheker zur Weitergabe an Kunden keine unsachliche Beeinflussung darstellt. Jedenfalls sei dies dann zu verneinen, wenn die Abgabe der Rätselhefte nicht an einen Erwerb des fraglichen Medikaments gebunden ist und der Apotheker durch die Werbewirkung für seine Apotheke selbst einen Zweitnutzen aus der Verteilung der Hefte ziehen könne. Zwar fiele die Zuwendung wohl nicht mehr unter die Geringwertigkeitsgrenze des § 7 Abs. 1 HWG, sei hingegen aber auch nicht zur unsachgemäßen Beeinflussung geeignet. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 18. Oktober 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.10.2012, Az. LBG-H A 10353/12
    AMG

    Das OVG Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass die Gewährung von „Rezeptprämien“ (für die Einlösung eines Rezepts bekommt der Kunde pro verschreibungspflichtigem Arzneimittel einen Einkaufsgutschein im Wert von 1 Euro geschenkt) durch Apotheken eine Berufspflichtverletzung darstellt. Zwar sei der Verstoß wettbewerbsrechtlich als geringfügig zu betrachten (s. Urteil des BGH, hier und des OLG Thüringen, hier), berufsrechtlich müsse jedoch der Schutz vor einem ruinösen Preiswettbewerb gewährleistet werden. Würden die Preisbindungsvorschriften in einer Vielzahl von Fällen nicht mehr eingehalten, könne dies nicht mehr gewährleistet werden, so dass sich zwar der Einzelfall als geringfügig darstelle, die Gesamtbetrachtung eine berufsgerichtliche Maßnahme jedoch rechtfertige.

  • veröffentlicht am 27. September 2012

    OVG Lüneburg, Beschluss vom 31.08.2012, Az. 13 ME 142/12
    § 69 Abs. 1 S. 1 AMG 1976, § 78 AMG 1976; § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 HWG; § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG

    Das OVG Lüneburg hat entschieden, dass die Gewährung eines Rabatts von einem Euro für jedes bestellte verschreibungspflichtige Medikament durch eine Versandapotheke unzulässig ist. Eine von der der Apothekerkammer erlassene Untersagungsverfügung ist rechtmäßig. Es liege ein Verstoß gegen die Arzneimittelpreisbindung vor. Die Eingriffsschwelle sei überschritten, es könne nicht von einer geringwertigen Kleinigkeit ausgegangen werden. Angesichts von 500.000 Versandkunden sei eine Vielzahl konkurrierender Marktteilnehmer von diesem Angebot betroffen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 17. August 2012

    OVG NRW, Urteil vom 08.03.2012, Az. 13 A 2695/09.T
    § 9 Abs. 1 S. 2 Berufsordnung für Apothekerinnen und Apotheker der Apothekerkammer Nordrhein

    Das OVG NRW hat entschieden, dass ein Apotheker eine auffällige Werbeanlage (hier: ein mehrere Quadratmeter großes, an zwei Masten befestigtes und beschriftetes Banner sowie 5 jeweils ca. 5 m hohe Fahnenmasten mit dem Logo der Apotheke auf grünem Grund) betreiben darf, ohne damit gegen die berufsständische Ordnung zu verstoßen. Zwar sei das Verbot, übertrieben zu werben, angemessen. Dabei sei aber zu berücksichtigen, dass der Apotheker nicht nur Angehöriger eines freien Berufs, sondern zugleich Kaufmann sei. Er müsse werbend auf sich aufmerksam machen dürfen. Setze das Verbot allein an der Form der Werbung an, schwäche sich die Beziehung zum rechtfertigenden Gemeinwohlbelang ab. Aus dem Werbeträger unmittelbar auf eine Gefährdung der Arzneimittelversorgung oder mittelbar auf einen Schwund des Vertrauens der Öffentlichkeit in die berufliche Integrität der Apotheker zu schließen, sei schwerlich möglich, solange sich die Werbemittel im Rahmen des Üblichen bewegten. Nur übertriebene und marktschreierische Werbung, die auf eine Vernachlässigung der Pflichten hindeuten könnte, solle vermieden werden. Was wir davon halten? Der letzte Zusatz des Senats veranlasst uns zu der Empfehlung, krassere Werbungsformen (s. Titelzeile) unbedingt zu meiden. Sollte ein Leser darüber grübeln, dass Josephine Baker ihre Darbietungen mittlerweile jenseits des Jordans anbietet, so möge er sich bitte einer analogen Lesweise in Bezug auf ähnlich auffällige zeitgenössische Werbegrößen befleißigen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 15. Mai 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Thüringen, Urteil vom 04.04.2012, Az. 2 U 864/11
    § 8 Abs. 1 AMG; § 3 Abs. 1 UWG; § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 1-5 HWG

    Das OLG Thüringen hat entschieden, dass es zulässig ist und die Spürbarkeitsschwelle nicht überschreitet, wenn ein Apotheker auf ein Rezept, welches 3 Medikamente umfasst, Bonuspunkte im Wert von insgesamt 3 Euro vergibt (1 Euro pro Medikament). Die Gewährung von einem Euro Rabatt auf ein Medikament ist als geringwertige Kleinigkeit grundsätzlich zulässig. Es könne daher keinen Unterschied machen, ob drei Rezepte mit jeweils einem Medikament oder ein Rezept mit drei Medikamenten eingelöst werde. Zitat:

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