Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Die Wertgrenze für Bagatellverstöße bei Rezeptprämien in Apotheken liegt bei 1 Euroveröffentlicht am 4. November 2013
BGH, Urteil vom 08.05.2013, Az. I ZR 90/12
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 78 AMG; § 1 Abs. 1 und 4 AMPreisV, § 3 AMPreisV; § 7 Abs. 1 HWGDer BGH hat entschieden, dass Rezeptprämien in Apotheken, die den Wert von einem Euro pro verschreibungspflichtigem Arzneimittel nicht übersteigen, wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden sind. Diese Grenze gelte auch dann, wenn auf einem Rezept drei Medikamente verschrieben würden und die Prämie dann drei Euro betrage. Es sei für die Beurteilung der Prämienhöhe nicht auf das Rezept, sondern auf die Anzahl der Produkte abzustellen. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Düsseldorf: Lieferservice einer Apotheke per „Pillentaxi“ unzulässigveröffentlicht am 2. August 2013
OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.07.2013, Az. I-20 U 116/12
§ 4 Nr. 11 UWG, § 20 ApBetrODas OLG Düsseldorf hat in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren (hier) entschieden, dass die Auslieferung von Arzneimitteln durch Auszubildende einer Apotheke nach telefonischer Bestellung (sog. „Pillentaxi“) unzulässig ist. Auf diese Weise könne keine qualifizierte Beratung gewährleistet werden. Der Apotheker sei jedoch gemäß der Apothekenbetriebsordnung in der Pflicht, durch gezielte Nachfrage den Informationsbedarf des Patienten von sich aus zu ermitteln. Es sei auch nicht davon auszugehen, dass ein Kunde, der bei einer örtlichen Apotheke bestelle, in gleicher Weise auf eine Beratung verzichte wie beim Kauf in einer Versandapotheke.
- OLG Düsseldorf: Die Bezeichnung „Homecare“-Apotheke für eine Versandapotheke ist irreführendveröffentlicht am 18. Juni 2013
OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.01.2008, Az. I-20 U 99/07
§ 8 Abs. 1 UWG, § 3 UWG, § 5 Abs. 1 UWGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Versandapotheke sich nicht als „H. Homecare Apotheke Deutschland“ bezeichnen darf. Der Begriff Homecare, der von Verbrauchern gemeinhin als häusliche Pflege verstanden werde, löse eine unlautere Irreführung aus. Der angesprochene Verkehr werde aus der Bezeichnung auf einen Zusammenhang mit Einrichtungen der ambulanten Pflege schließen, der nicht gegeben sei. Dass sich bei genauerer Branchenkenntnis ergebe, dass es sich bei „Homecare“ um eine spezielle Form des Direktvertriebs handele, sei unerheblich, da diese Branchenkenntnis nicht allgemein vorauszusetzen sei. Zum Volltext der Entscheidung:
- Wettbewerbszentrale: Apotheke darf nicht für Hörgeräte werben, wenn Qualifikation als Hörgeräteakustikerhandwerk fehltveröffentlicht am 6. Juni 2013
Die Wettbewerbszentrale hat mit Mitteilung vom 28.05.2013 darauf hingewiesen, dass eine Apotheke keine individuell angepassten Hörgeräte anbieten darf, wenn hierzu keine Eintragung in die Handwerksrolle als Hörgeräteakustikerhandwerk vorliegt. Eine DocMorris-Apotheke hatte ein kaum sichtbares Hörgerät „zum sensationellen Preis“ von 395,00 EUR angeboten, wobei Interessenten auch die Anpassung des Hörgeräts angeboten wurde. Überdies hatte die Apotheke es wettbewerbswidrig unterlassen, darauf hinzuweisen, dass auf Grund der fehlenden Qualifikation als Hörgeräteakustikerhandwerk Interessenten für den Erwerb des Hörgerätes keine Erstattung von ihrer gesetzlichen Krankenversicherung (ca. 400,00 EUR) in Anspruch nehmen konnten. Die Angelegenheit fand außergerichtlich Erledigung.
- OLG Celle: Die Abgabe von Medikamenten aus ausländischen Apotheken im Inland unterliegt der inländischen Preisbindungveröffentlicht am 14. November 2012
OLG Celle, Beschluss vom 15.10.2012, Az. 13 U 60/12
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 8 UWG; § 78 AMG; § 1 AMPreisV, § 3 AMPreisV; § 91a ZPODas OLG Celle hat entschieden, dass ein Apotheker, der seinen Kunden einen Rabatt auf preisgebundene Arzneimittel gewährt, indem er die Medikamente aus einer niederländischen Apotheke zu einem günstigeren Preis bezieht und die Differenz dem Kunden als Warengutschein gutschreibt, wettbewerbswidrig handelt. Es komme nicht darauf an, ob die Preisgestaltung der ausländischen Apotheke zulässig ist, sondern allein darauf, dass der deutsche Apotheker die Arzneimittel beziehe und diese dann an die Kunden abgebe. Dabei sei die Preisbindung in jedem Fall zu beachten. Bei Einsparungen von 2,50 EUR bis hin zu 15,00 EUR handele es sich auch nicht um eine geringwertige (erlaubte) Beigabe. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Die kostenlose Überlassung von Rätselheften an Apotheker zur Weitergabe an Kunden stellt nicht per se eine unzulässige Beeinflussung darveröffentlicht am 7. November 2012
BGH, Urteil vom 25.04.2012, Az. I ZR 105/10
§ 4 Nr. 11 UWG, § 8 Abs. 2 UWG; § 7 Abs. 1 HWG; § 831 Gd BGBDer BGH hat entschieden, dass die kostenlose Überlassung von Rätselheften durch einen Arzneimittelhersteller an Apotheker zur Weitergabe an Kunden keine unsachliche Beeinflussung darstellt. Jedenfalls sei dies dann zu verneinen, wenn die Abgabe der Rätselhefte nicht an einen Erwerb des fraglichen Medikaments gebunden ist und der Apotheker durch die Werbewirkung für seine Apotheke selbst einen Zweitnutzen aus der Verteilung der Hefte ziehen könne. Zwar fiele die Zuwendung wohl nicht mehr unter die Geringwertigkeitsgrenze des § 7 Abs. 1 HWG, sei hingegen aber auch nicht zur unsachgemäßen Beeinflussung geeignet. Zum Volltext der Entscheidung:
- OVG Rheinland-Pfalz: „Rezeptprämien“ von Apotheken in Form eines Gutscheins sind unzulässigveröffentlicht am 18. Oktober 2012
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.10.2012, Az. LBG-H A 10353/12
AMGDas OVG Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass die Gewährung von „Rezeptprämien“ (für die Einlösung eines Rezepts bekommt der Kunde pro verschreibungspflichtigem Arzneimittel einen Einkaufsgutschein im Wert von 1 Euro geschenkt) durch Apotheken eine Berufspflichtverletzung darstellt. Zwar sei der Verstoß wettbewerbsrechtlich als geringfügig zu betrachten (s. Urteil des BGH, hier und des OLG Thüringen, hier), berufsrechtlich müsse jedoch der Schutz vor einem ruinösen Preiswettbewerb gewährleistet werden. Würden die Preisbindungsvorschriften in einer Vielzahl von Fällen nicht mehr eingehalten, könne dies nicht mehr gewährleistet werden, so dass sich zwar der Einzelfall als geringfügig darstelle, die Gesamtbetrachtung eine berufsgerichtliche Maßnahme jedoch rechtfertige.
- OVG Lüneburg: Für verschreibungspflichtige Medikamente ist ein Bonus von 1 Euro pro Medikament durch eine Versandapotheke nicht zulässigveröffentlicht am 27. September 2012
OVG Lüneburg, Beschluss vom 31.08.2012, Az. 13 ME 142/12
§ 69 Abs. 1 S. 1 AMG 1976, § 78 AMG 1976; § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 HWG; § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWGDas OVG Lüneburg hat entschieden, dass die Gewährung eines Rabatts von einem Euro für jedes bestellte verschreibungspflichtige Medikament durch eine Versandapotheke unzulässig ist. Eine von der der Apothekerkammer erlassene Untersagungsverfügung ist rechtmäßig. Es liege ein Verstoß gegen die Arzneimittelpreisbindung vor. Die Eingriffsschwelle sei überschritten, es könne nicht von einer geringwertigen Kleinigkeit ausgegangen werden. Angesichts von 500.000 Versandkunden sei eine Vielzahl konkurrierender Marktteilnehmer von diesem Angebot betroffen. Zum Volltext der Entscheidung:
- OVG NRW: Apotheker darf Werbeanlage mit großen Bannern und Fahnenmasten betreiben / Dagegen weiterhin verboten: Blaskapelle, Bikiniwettbewerb und Open-Air-Performance von Josephine Bakerveröffentlicht am 17. August 2012
OVG NRW, Urteil vom 08.03.2012, Az. 13 A 2695/09.T
§ 9 Abs. 1 S. 2 Berufsordnung für Apothekerinnen und Apotheker der Apothekerkammer NordrheinDas OVG NRW hat entschieden, dass ein Apotheker eine auffällige Werbeanlage (hier: ein mehrere Quadratmeter großes, an zwei Masten befestigtes und beschriftetes Banner sowie 5 jeweils ca. 5 m hohe Fahnenmasten mit dem Logo der Apotheke auf grünem Grund) betreiben darf, ohne damit gegen die berufsständische Ordnung zu verstoßen. Zwar sei das Verbot, übertrieben zu werben, angemessen. Dabei sei aber zu berücksichtigen, dass der Apotheker nicht nur Angehöriger eines freien Berufs, sondern zugleich Kaufmann sei. Er müsse werbend auf sich aufmerksam machen dürfen. Setze das Verbot allein an der Form der Werbung an, schwäche sich die Beziehung zum rechtfertigenden Gemeinwohlbelang ab. Aus dem Werbeträger unmittelbar auf eine Gefährdung der Arzneimittelversorgung oder mittelbar auf einen Schwund des Vertrauens der Öffentlichkeit in die berufliche Integrität der Apotheker zu schließen, sei schwerlich möglich, solange sich die Werbemittel im Rahmen des Üblichen bewegten. Nur übertriebene und marktschreierische Werbung, die auf eine Vernachlässigung der Pflichten hindeuten könnte, solle vermieden werden. Was wir davon halten? Der letzte Zusatz des Senats veranlasst uns zu der Empfehlung, krassere Werbungsformen (s. Titelzeile) unbedingt zu meiden. Sollte ein Leser darüber grübeln, dass Josephine Baker ihre Darbietungen mittlerweile jenseits des Jordans anbietet, so möge er sich bitte einer analogen Lesweise in Bezug auf ähnlich auffällige zeitgenössische Werbegrößen befleißigen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Thüringen: Apotheken-Bonuspunkte von 1,00 Euro pro Medikament können auch bei einem Rezept für drei Medikamente für jede Position gewährt werdenveröffentlicht am 15. Mai 2012
OLG Thüringen, Urteil vom 04.04.2012, Az. 2 U 864/11
§ 8 Abs. 1 AMG; § 3 Abs. 1 UWG; § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 1-5 HWGDas OLG Thüringen hat entschieden, dass es zulässig ist und die Spürbarkeitsschwelle nicht überschreitet, wenn ein Apotheker auf ein Rezept, welches 3 Medikamente umfasst, Bonuspunkte im Wert von insgesamt 3 Euro vergibt (1 Euro pro Medikament). Die Gewährung von einem Euro Rabatt auf ein Medikament ist als geringwertige Kleinigkeit grundsätzlich zulässig. Es könne daher keinen Unterschied machen, ob drei Rezepte mit jeweils einem Medikament oder ein Rezept mit drei Medikamenten eingelöst werde. Zitat: