Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Frankfurt a.M.: Apothekerverband darf nicht für ein „Medikament des Jahres“ werbenveröffentlicht am 24. März 2015
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 12.02.2015, Az. 6 U 184/14
§ 4 Nr. 11 UWG; § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 HWG
Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Werbung eines Apothekerverbandes für ein Erkältungsmedikament mit der Formulierung „Medikament des Jahres“ unzulässig ist. Das Heilmittelwerbegesetz verbiete Werbung mit Empfehlungen von im Gesundheitswesen tätigen Personen. Dazu gehöre auch der Apothekerverband. Zum Volltext der Entscheidung: