IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 14. Januar 2011

    Ein neuerlicher Vorgang im Apple AppStore weist auf ein interessantes Problem hin. Der französische Softwareanbieter Applidium, Hersteller des VLC media player (hier), kämpft derzeit nach einem Bericht von golem mit einer Entfernung seines Produkts aus dem AppStore. Hierzu war es gekommen, nachdem Apple die Beschwerde eines Entwicklers des Programms (Rémi Denis-Courmont) erhalten hatte, in welcher dieser gegen den dortigen Vertrieb einwandte, Apples App-Store-Regelwerk sei unvereinbar mit der GPLv2 (General Public License, aktuell ist die GPLv3) und es würden hierdurch seine Urheberrechte an der Software verletzt. Nähere Einzelheiten des Vorwurfs sind noch nicht bekannt. Die General Public License (Version 2) garantiert allgemein jedem Nutzer/Entwickler bestimmte Mindestrechte an der Software, u.a. Einsichtnahme in den Quellcode, verlangt jedoch bei Implementierung dieser Software in andere Software, dass Dritte die gleichen „Freiheits-Rechte“ erhalten. Einer der häufigsten Fehlvorstellungen ist übrigens, dass Open Source Software nicht verkauft werden darf. Die Präambel der GPLv2 erklärt zum Prinzip „Open Source Software“: (mehr …)

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