Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- Obacht! Der kleine Aprilscherz kann auch mal zur Abmahnung führen.veröffentlicht am 20. Mai 2009
Wie das Shopping-Portal Gimahhot in einer Pressemitteilung im April verkündet hat, wurde ein kleiner Aprilscherz ernster genommen, als man es vermuten sollte. Mit weitreichenden Konsequenzen. In der augenzwinkernden Absicht, sich von Gimahhot in „Ginahot“ umtaufen zu lassen, meldete sich der Rechtsanwalt einer Pornodarstellerin, welche in der Vergangenheit u.a. mit der Wortmarke „Gina Wild“ auf sich aufmerksam gemacht hatte und verlangte Unterlassung. Thomas Promny, Geschäftsführer Marketing der Gimahhot GmbH, reagierte auf die Abmahnung mit den Worten: „Mit so einer Reaktion haben wir nicht gerechnet. Mittlerweile haben sich Fake-Meldungen am ersten April schon fest eingebürgert. Auf keinen Fall haben wir gedacht, dass dies ein Fall für die Anwälte wird. Ich frage mich, ob Twitter den Axel-Springer-Verlag auch abgemahnt hat.“ (Aprilscherz).