Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- FG Düsseldorf: Ein freiberuflicher IT-Dienstleister, der zeitweilig in den Niederlanden arbeitet, kann gleichwohl vollständig der deutschen Besteuerung unterliegen / § 1 Abs. 1 EStGveröffentlicht am 18. Februar 2016
FG Düsseldorf, Urteil vom 19.01.2016, Az. 13 K 952/14 E
§ 1 Abs. 1 S. 1 EStG, Art. 9 Abs. 2 S. 1 DBA NL
Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass ein freiberuflicher IT-Mitarbeiter, der in den Niederlanden zeitweilig ein dort belegenes Büro zur freien Mitarbeit bei einem anderen Unternehmen nutzt, gleichwohl in Deutschland steuerpflichtig ist. Das Büro war von dem Unternehmen auch als allgemeines Besprechungszimmer genutzt worden. Das Besteuerungsrecht für die streitbefangenen Einnahmen stehe entgegen der Auffassung des Klägers nicht den Niederlanden zu. Denn er habe seine Tätigkeit nicht durch Benutzung einer ihm in den Niederlanden regelmäßig zur Verfügung stehenden ständigen Einrichtung ausgeübt. Zum Volltext der Entscheidung hier. - Rechtsreferendar/in oder Jurastudent/in o.a. für eine freie Mitarbeit gesuchtveröffentlicht am 6. März 2009
Zur Verstärkung unserer Kanzlei suchen wir einen gewitzten Mitarbeiter (männlich/weiblich, z.B. Jurastudent, Referendar) zur freien Mitarbeit. Unser Wunschzettel: Gerne gesehen, aber keine notwendige Voraussetzung, ist ein vertrauter Umgang mit den rechtlichen und technischen Anforderungen des Bereichs IT / IP (IT-Recht, Gewerblicher Rechtsschutz), insbesondere dem Onlinehandel (eBay, Amazon & Co.). Eine selbständige Arbeitsweise ist für uns natürlich von wesentlicher Bedeutung. Zeit: Die Tätigkeit umfasst bis zu 15 Stunden im Monat. Tätigkeit: Zusammenfassung aktueller Rechtsprechung, juristische Recherche Lohn: Die Vergütung erfolgt nach Vereinbarung. Bewerbungen werden ausschließlich elektronisch erbeten an: info [at] damm-legal.de. Update: Wenn Sie diese Stellenanzeige lesen, ist sie noch aktuell. (c;