Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Oldenburg: Die Werbung mit Pauschalpreisen für eine Führerscheinausbildung ist wettbewerbswidrig, aber Kostenvoranschläge mit pauschalierten Summen für einen Förderer nichtveröffentlicht am 16. Juni 2014
LG Oldenburg, Urteil vom 05.02.2014, Az. 5 O 1044/13
§ 19 FahrlG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWGDas LG Oldenburg hat entschieden, dass das grundsätzliche Verbot, mit einem Pauschalpreis für die Führerscheinausbildung zu werben, zwar weiterhin Bestand hat, ein anderer Fall aber dann gegeben ist, wenn die Fahrschule dem zukünftigen Fahrschüler zur Erlangung von Fördermitteln seines Arbeitgebers oder aber der Arbeitsagentur pauschalierte Kostenvoranschläge überreicht, welche bestimmungsgemäß an den Arbeitgeber oder die Arbeitsagentur weitergeleitet werden (sollen). (mehr …)
- LAG Rheinland-Pfalz: Arbeitgeber darf Belegschaftsfoto auch nach Ausscheiden einzelner Arbeitnehmer verwenden / Kein Schmerzensgeldanspruch des Arbeitnehmersveröffentlicht am 24. Oktober 2013
LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.11.2012, Az. 6 Sa 271/12
§ 823 Abs. 1, Abs. 2 BGB, § 1004 Abs. 1 S.2 BGB analog, § 22 KuG, Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GGDas LAG Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass ein Arbeitgeber auch nach dem Ende eines Arbeitsverhältnisses ein Gruppenbild der Betriebsangehörigen zu Werbezwecken verwenden darf, wenn der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt des Bestehens des Arbeitsverhältnisses seine Einwilligung in eine solche Aufnahme erteilt hat und er in dem Bild nicht individuell optisch oder namentlich herausgestellt wird. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BAG: Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber zur Beantragung einer elektronischen Signaturkarte verpflichtet werdenveröffentlicht am 22. Oktober 2013
BAG, Urteil vom 25.09.2013, Az. 10 AZR 270/12
§ 106 GewODas BAG hat entschieden, dass ein Arbeitgeber eine Arbeitnehmerin arbeitsrechtlich anweisen kann, eine elektronische Signaturkarte, – die nur natürlichen Personen ausgestellt wird – zu beantragen. Stein des Anstoßes war im vorliegenden Fall, dass die Arbeitnehmerin hierfür die in ihrem Personalausweis enthaltenen Daten zur Identitätsfeststellung an die Zertifizierungsstelle übermitteln musste und dies für unsicher hielt. Die Kosten für die Beantragung der Signaturkarte wollte die Arbeitgeberin übernehmen. Zur Pressemitteilung Nr. 56/13: (mehr …)
- OLG Dresden: Arbeitgeber darf E-Mail Account seines Arbeitnehmers nach Kündigung nicht ungefragt löschenveröffentlicht am 17. April 2013
OLG Dresden, Beschluss vom 05.09.2012, Az. 4 W 961/12
§ 280 BGB, § 274 Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 303a StGBDas OLG Dresden hat entschieden, dass ein Arbeitgeber den E-Mail-Account seines Arbeitnehmers nach Kündigung des Arbeitsvertrages nicht ungefragt löschen darf, so lange nicht feststeht, dass der Nutzer für die auf dem Account abgelegten Daten keine Verwendung mehr hat. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Celle: Als „Diensteanbieter“ einer Unternehmens-Homepage gilt grundsätzlich das Unternehmen als Arbeitgeberveröffentlicht am 25. März 2013
OLG Celle, Beschluss vom 02.08.2012, Az. 13 U 72/12
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 TMGDas OLG Celle hat entschieden, dass hinsichtlich einer Unternehmens-Homepage das Unternehmen, welches die Domain innehat, regelmäßig auch als Diensteanbieter im Sinne des Telemediengesetzes anzusehen ist. Das Unternehmen als Arbeitgeber habe die Funktionsherrschaft über die Domain, so dass einzelne Mitarbeiter nicht als Diensteanbieter zu qualifizieren seien. Zum Volltext der Entscheidung:
- LAG Hamm: Beleidigung des Arbeitgebers auf Facebook kann zur fristlosen Kündigung führenveröffentlicht am 17. Januar 2013
LAG Hamm, Urteil vom 10.10.2012, Az. 3 Sa 644/12
§ 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG, § 626 Abs. 1 BGBDas LAG Hamm hat entschieden, dass der Facebook-Eintrag „Arbeitgeber: menschenschinder & ausbeuter Leibeigener ??Bochum daemliche scheisse fuer mindestlohn – 20 % erledigen“ massiv ehrverletzende Äußerungen enthält, die zum Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses geeignet sind. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LAG Hamm: Kündigung nach Chef-Beleidigung auf Facebook ist rechtmäßigveröffentlicht am 12. Oktober 2012
LAG Hamm, Urteil vom 10.10.2012, Az. 3 Sa 644/12
§ 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG, § 626 Abs. 1 BGBDas Landesarbeitsgericht in Hamm hat entschieden, dass eine fristlose Kündigung wegen Beleidigung des Arbeitgebers auf Facebook rechtmäßig war. Der betroffene Auszubildende hatte seinen Chef auf seiner Facebook-Seite als „Ausbeuter“ und „Menschenschinder“ bezeichnet. Dies sei nach Auffassung des Gerichts eine so schwerwiegende Beleidigung, dass der Arbeitgeber nicht auf mildere Mittel wie Gespräche oder eine Abmahnung verwiesen werden musste. Der Meinung der Vorinstanz (ArbG Bochum), dass die Äußerungen des Azubis von Unreife und geringer Ernsthaftigkeit zeugten und deshalb die besondere Fürsorgepflicht des Arbeitgebers für Auszubildende überwiege, schloss sich das LAG nicht an. Der beleidigende Auszubildende sei immerhin schon 27 Jahre alt gewesen, da könne man verlangen, dass er sich über die Konsequenzen seines Handelns Gedanken mache. Zum Volltext (hier).
- LAG Hamm: Arbeitgeber darf Daten auf dem PC eines Angestellten gegen diesen verwenden, wenn er dem Angestellten vorher nur eine „eingeschränkte Vertraulichkeit“ für dessen PC-Daten zugesichert hatveröffentlicht am 1. August 2012
LAG Hamm, Urteil vom 10.07.2012, Az. 14 Sa 1711/10
§ 206 StGB, § 88 TKG, § 32 BDSG, § 87 Absatz 1 Nr. 1 und 6 BetrVGDas LAG Hamm hat entschieden, dass ein Arbeitgeber auf den Inhalt von Chatprotokollen, die auf dem Arbeitsplatzrechner des Arbeitnehmers nach Ausspruch der Kündigung vorgefunden wurden, in einem Gerichtsverfahren zurückgreifen darf, um den Vorwurf zu beweisen, der Arbeitnehmer habe ein gegen ihn gerichtetes Vermögensdelikt begangen. Hierbei handele es sich nicht um ein Nachschieben von Kündigungsgründen, zu dem der Betriebsrat vorher angehört werden müsse. Aus einer gegebenenfalls gegen § 206 StGB, § 88 TKG, § 32 BDSG und § 87 Absatz 1 Nr. 1 und 6 BetrVG verstoßenden Erlangung der auf einem Arbeitsplatzrechner vorgefundenen abgespeicherten Chatprotokolle folge kein Beweisverwertungsverbot, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern lediglich eine gelegentliche private Nutzung elektronischer Ressourcen gestattet und zugleich darauf hingeweisen habe, dass bei einer Abwicklung persönlicher Angelegenheiten auf elektronischen Geräten und über das Netzwerk der Mitarbeiter keine Vertraulichkeit erwarten und der Arbeitgeber die Nutzung überwachen und bei gegebener Notwendigkeit die Daten einsehen könne, die der Mitarbeiter anlegt oder mit anderen austauscht. Ein Arbeitnehmer müsse, wenn er illegale Aktivitäten gegen seinen Arbeitgeber entwickele, bei einer derart eingeschränkten Vertraulichkeit der Privatnutzung damit rechnen, dass Spuren, die er durch die Nutzung von elektronischen Ressourcen des Arbeitgebers hinterlasse, in einem Prozess gegen ihn verwendet würden.
- LAG Berlin-Brandenburg: Arbeitgeber darf auf dienstliche E-Mails seiner Mitarbeiter zugreifenveröffentlicht am 30. Juli 2011
LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.02.2011, Az. 4 Sa 2132/10
§§ 3, 88 TKG; Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GGDas LAG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass ein Arbeitgeber auf dienstliche E-Mails seiner Mitarbeiter zugreifen darf, sofern die eingehenden E-Mails im Posteingang bzw. die versendeten im Postausgang belassen werden. Der Zugriff werde in diesem Fall nicht durch das Fernmeldegeheimnis beschränkt. Auch wenn den Mitarbeitern die private Nutzung ihres dienstlichen E-Mails-Accounts gestattet sei, dürfe dem Arbeitgeber nicht der Zugriff auf das elektronische Postfach vollständig verweigert werden. Ein Arbeitgeber werde allein durch die Gestattung privaten E-Mail Verkehrs unter Nutzung des dienstlichen Rechners und des dienstlichen Accounts nicht zum Dienstanbieter. Auch ein Eingriff in den Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Klägerin liege nicht deswegen vor, weil durch die Öffnung des dienstlichen E-Mail-Accounts angesichts der auch privaten Nutzung der dienstlichen E-Mail-Adresse ein Zugriff auf private EMails zumindest potentiell möglich gewesen sei. Die Beklagte konnte darlegen, dass tatsächlicher Zugriff nur auf solche als dienstlich erkennbare E-Mails erfolgt sei. Als „privat“ gekennzeichnete E-Mails seien nicht geöffnet worden. Die Daten der dienstlichen E-Mails seien hingegen dem Arbeitgeber zuzuordnen. Auf das Urteil hingewiesen hat die Kanzlei Prof. Schweizer.
- LAG Schleswig-Holstein: Veröffentlichung des Bildes eines Arbeitnehmers auf Unternehmens-Website ist zulässigveröffentlicht am 16. Oktober 2010
LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23.06.2010, Az. 3 Sa 72/10
§ 823 Abs. 2 BGB; §§ 22, 23 KUG
Das LAG Schleswig-Holstein hat entschieden, dass ein Unternehmen ein Foto seines Arbeitnehmers auf der Unternehmenswebsite veröffentlichen darf, wenn der Arbeitnehmer sich vorher freiwillig bei einem Foto-Shooting für Bekleidung des Arbeitgebers als Modell zur Verfügung gestellt hat. Der Arbeitnehmer hatte auf Auskunft und Schadensersatz geklagt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)