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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 17. April 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Dresden, Beschluss vom 05.09.2012, Az. 4 W 961/12
    § 280 BGB, § 274 Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 303a StGB

    Das OLG Dresden hat entschieden, dass ein Arbeitgeber den E-Mail-Account seines Arbeitnehmers nach Kündigung des Arbeitsvertrages nicht ungefragt löschen darf, so lange nicht feststeht, dass der Nutzer für die auf dem Account abgelegten Daten keine Verwendung mehr hat. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 25. März 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Celle, Beschluss vom 02.08.2012, Az. 13 U 72/12
    § 2 Abs. 1 Nr. 1 TMG

    Das OLG Celle hat entschieden, dass hinsichtlich einer Unternehmens-Homepage das Unternehmen, welches die Domain innehat, regelmäßig auch als Diensteanbieter im Sinne des Telemediengesetzes anzusehen ist. Das Unternehmen als Arbeitgeber habe die Funktionsherrschaft über die Domain, so dass einzelne Mitarbeiter nicht als Diensteanbieter zu qualifizieren seien. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 17. Januar 2013

    LAG Hamm, Urteil vom 10.10.2012, Az. 3 Sa 644/12
    § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG, § 626 Abs. 1 BGB

    Das LAG Hamm hat entschieden, dass der Facebook-Eintrag „Arbeitgeber: menschenschinder & ausbeuter  Leibeigener ??Bochum  daemliche scheisse fuer mindestlohn – 20 % erledigen“ massiv ehrverletzende Äußerungen enthält, die zum Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses geeignet sind. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 1. November 2012

    ArbG Duisburg, Urteil vom 26.09.2012, Az. 5 Ca 949/12

    Das ArbG Duisburg hat entschieden, dass die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers, der seine Kollegen auf Facebook als „Speckrollen“ und „Klugscheißer“ bezeichnete, grundsätzlich rechtmäßig ist. Das LAG Hamm hatte vor Kurzem ähnlich für eine Beleidigung des Arbeitgebers entschieden (hier). Es handele sich bei solchen Äußerungen um nachhaltige Eingriffe in die Rechte der Betroffenen, da solche Einträge immer wieder nachgelesen werden könnten. Es komme nicht darauf an, ob der Eintrag öffentlich oder nur für „Freunde“ lesbar war, da die betroffenen Kollegen facebook-„Freunde“ waren und die Einträge gelesen hätten. Im vorliegenden Fall sei die Kündigung trotzdem unwirksam gewesen, weil 1) die Kollegen nicht namentlich identifizierbar waren und 2) eine „Affekthandlung“ des Beleidigenden angenommen wurde.

  • veröffentlicht am 1. August 2012

    LAG Hamm, Urteil vom 10.07.2012, Az. 14 Sa 1711/10
    § 206 StGB, § 88 TKG, § 32 BDSG, § 87 Absatz 1 Nr. 1 und 6 BetrVG

    Das LAG Hamm hat entschieden, dass ein Arbeitgeber auf den Inhalt von Chatprotokollen, die auf dem Arbeitsplatzrechner des Arbeitnehmers nach Ausspruch der Kündigung vorgefunden wurden, in einem Gerichtsverfahren zurückgreifen darf, um den Vorwurf zu beweisen, der Arbeitnehmer habe ein gegen ihn gerichtetes Vermögensdelikt begangen. Hierbei handele es sich nicht um ein Nachschieben von Kündigungsgründen, zu dem der Betriebsrat vorher angehört werden müsse. Aus einer gegebenenfalls gegen § 206 StGB, § 88 TKG, § 32 BDSG und § 87 Absatz 1 Nr. 1 und 6 BetrVG verstoßenden Erlangung der auf einem Arbeitsplatzrechner vorgefundenen abgespeicherten Chatprotokolle folge kein Beweisverwertungsverbot, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern lediglich eine gelegentliche private Nutzung elektronischer Ressourcen gestattet und zugleich darauf hingeweisen habe, dass bei einer Abwicklung persönlicher Angelegenheiten auf elektronischen Geräten und über das Netzwerk der Mitarbeiter keine Vertraulichkeit erwarten und der Arbeitgeber die Nutzung überwachen und bei gegebener Notwendigkeit die Daten einsehen könne, die der Mitarbeiter anlegt oder mit anderen austauscht. Ein Arbeitnehmer müsse, wenn er illegale Aktivitäten gegen seinen Arbeitgeber entwickele, bei einer derart eingeschränkten Vertraulichkeit der Privatnutzung damit rechnen, dass Spuren, die er durch die Nutzung von elektronischen Ressourcen des Arbeitgebers hinterlasse, in einem Prozess gegen ihn verwendet würden.

  • veröffentlicht am 14. März 2012

    LAG Hessen, Urteil vom 24.01.2012, Az. 19 SaGa 1480/11
    § 241 Abs. 2 BGB, § 823 Abs. 1 BGB, § 823 Abs. 2 BGB, § 1004 BGB, § 22 KUG, § 23 KUG

    Das LAG Hessen hat entschieden, dass eine angestellte Rechtsanwältin nach kündigungsbedingter Auflösung des Arbeitsverhältnisses Anspruch darauf hat, dass ihr Foto aus dem News-Blog der betreffenden Kanzlei gelöscht wird. Der kanzleiseitig angebotene ergänzende Zusatz „dass das Arbeitsverhältnis innerhalb der Probezeit von … beendet wurde“ reiche nicht aus. Die Kanzlei habe keinen Anspruch mehr, mit der „individuellen Persönlichkeit“ der Arbeitnehmerin zu werben. Vgl. zu diesem Themenkomplex auch LAG Köln, Urteil vom 10.07.2009, Az. 7 Ta 126/09 (hier) und LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23.06.2010, Az. 3 Sa 72/10 (hier). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 14. März 2012

    LAG Köln, Urteil vom 10.07.2009, Az. 7 Ta 126/09
    § 823 Abs. 2 BGB, § 12 a ArbGG, § 28 BDSG, § 22 KunstUrhG

    Das LAG Köln hat entschieden, dass das Bild eines Arbeitnehmers nach dessen Ausscheiden aus dem Unternehmen nicht immer von der Unternehmens-Website zu löschen ist. Vorliegend enthielt die Gestaltung der Unternehmens-Website keinen individuellen Bezug auf die Persönlichkeit der klagenden Arbeitnehmerin. Ihr Foto als telefonierende Angestellte diente nur zu Illustrations- bzw. Dekorationszwecken und wäre von seinem Aussagegehalt her durch das Foto jeder beliebigen anderen – auch unternehmensfremden – Person in gleicher Pose austauschbar gewesen. In einem solchen Fall könne, so das Gericht, der Arbeitgeber damit rechnen, dass der abgelichtete Arbeitnehmer auch über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus kein gesteigertes Interesse an einer sofortigen Entfernung des Fotos habe. Er müsse den Aufwand einer Neugestaltung seiner Homepage ohne das Foto des ausgeschiedenen Arbeitnehmers vielmehr nur dann auf sich nehmen, wenn der Arbeitnehmer sich an ihn wende und dies ausdrücklich von ihm verlange. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 16. Oktober 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23.06.2010, Az. 3 Sa 72/10
    § 823 Abs. 2 BGB; §§ 22, 23 KUG

    Das LAG Schleswig-Holstein hat entschieden, dass ein Unternehmen ein Foto seines Arbeitnehmers auf der Unternehmenswebsite veröffentlichen darf, wenn der Arbeitnehmer sich vorher freiwillig bei einem Foto-Shooting für Bekleidung des Arbeitgebers als Modell zur Verfügung gestellt hat. Der Arbeitnehmer hatte auf Auskunft und Schadensersatz geklagt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 12. Oktober 2010

    BGH, Urteil vom 18.05.2010, Az. X ZR 79/07

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    § 8; 33 Abs. 1 PatG; Art. 67 Abs. 1; 64 Abs. 1; 139 Abs. 2 EPÜ; Art. II § 5 IntPatÜG; §§ 5 Abs. 1; 16 Abs. 1 ArbNErfG; §§ 812 ff. BGB

    Der BGH hat entschieden, dass ein Erfinder u.a. Anspruch auf finanzielle Beteiligung (ggf. Schadensersatz) hat, wenn seine Erfindung von seinem Arbeitergeber (Hersteller) genutzt wird und zwar auch dann, wenn die Erfindung schutzunfähig ist. Nach der Rechtsprechung des BGH stehe den Rechten des Erfinders der Mangel der Schutzfähigkeit grundsätzlich nicht entgegen. Hiermit werde lediglich dem Anmelder oder Schutzrechtsinhaber die diesem durch die Anmeldung oder Schutzrechtserteilung verliehene Rechtsstellung entzogen. Unberührt hiervon, weil auf eigener Erkenntnis und deren Verlautbarung beruhend, bleibe jedoch die Rechtsposition des Erfinders. Denn die wahre Grundlage des Erfinderrechts sei die schöpferische Tat des Erfinders, die völlig unabhängig davon sei, ob später ein Schutzrecht nachgesucht und erteilt werde. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 31. Juli 2008

    Online-Shop-Berater Steffen Schneider hat sich mit der wichtigen Frage auseinandergesetzt, welche Berufsgenossenschaft für Onlineshops / Onlinehändler zuständig ist. Der Hintergrund: Jeder gewerbliche Betrieb in Deutschland muss sich pflichtweise bei der Berufsgenossenschaft melden, die für seine Branche zuständig ist und – soweit er Arbeitnehmer beschäftigt – für diese Beiträge abführen.

    Den vollen Beitrag lesen Sie hier (? klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: BG Onlinehandel).

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