Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- BAG: Besuch von Erotik-Webseiten während der Arbeitszeit rechtfertigt arbeitsrechtliche Abmahnung, aber noch keine Kündigungveröffentlicht am 4. Januar 2013
BAG, Urteil vom 19.04.2012, Az. 2 AZR 186/11
§ 626 Abs. 1 BGB, § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG, § 14 Abs. 2 KSchGDas BAG hat entschieden, dass die private Internetnutzung (hier: Aufruf von Erotikseiten) keine Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach sich ziehen darf, sondern vielmehr zunächst eine arbeitsrechtliche Abmahnung auszusprechen ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)