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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 25. Juni 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Freiburg, Urteil vom 16.03.2015, Az. 12 O 9/15 KfH
    § 3 UWG, § 5 UWG; § 11 LFGB; Art. 10 Abs. 1 HCVO

    Das LG Freiburg hat entschieden, dass eine Werbung für Bio Bachblüten-Mischungen mit Aussagen „zur Harmonisierung von Körper und Seele, Die Essenzen finden direkten Zugang zu Ihrer Seele, Mit unseren babella-Mischungen haben Sie immer und überall die kleinen Seelenstreichler bei der Hand, den Anforderungen des Lebens gelassen und souverän zu begegnen“ oder mit den Produktbezeichnungen „Urvertrauern, Entspannung, Creativ, Yes you can, Antrieb, Harmonie, Erdung, Freude, Energie, Optimismus, Mut, Hellwach, Selbstwert, Keep Cool, Willenskraft, Klarheit, Lebenslust, Konflikt, Unter Druck, Neustart, Loslassen, Trost, Nachtträume, Fülle, Innere Ruhe, Gelassenheit, Alles wird gut, Krisenfall und Entspannung“ keine gesundheitsbezogenen Angaben enthält und daher nicht irreführend ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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