Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- BGH: Reicht eine ausländische Flagge und fremdsprachige Artikelbeschreibung auf der Internetseite zum Ausschluss der deutschen Gerichtsbarkeit?veröffentlicht am 8. Juli 2015
BGH, Urteil vom 15.01.2015, Az. I ZR 88/14
Art. 5 Nr. 1 Brüssel-I-VO, Art. 15 Abs. 1 lit. c Brüssel-I-VO , Art. 16 Abs. 2 Brüssel-I-VO, § 138 Abs. 2 ZPODer BGH hat entschieden, dass auf einer Website angebrachte Sätze in niederländischer Sprache, verbunden mit der niederländischen Flagge und der Fassung dieser Sätze in der für Niederländer bedeutsamen Farbe Orange, für ein Ausrichten des Warenangebots oder der Dienstleistung auf das Ausland (hier: Niederlande) im Sinne des Art. 15 Abs. 1 Buchst. c Brüssel-I-VO sprechen. Das Werben mit einer Informationsgewährung in einer anderen Sprache als der eigenen zeige, dass der Betreiber der Website Geschäfte mit Verbrauchern tätigen wolle, die in den Niederlanden wohnhaft seien. Allein der Umstand, dass im (deutschen) Raum Kleve auch niederländische Staatsbürger wohnten, rechtfertige nicht den Schluss, der Internetauftritt der Klägerin sei trotz der oben genannten Umstände ausschließlich auf in Deutschland ansässige Verbraucher ausgerichtet. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)