Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- VG Gelsenkirchen: Ausgabe von „Drachentalern“ in Apotheken zum Eintausch gegen Prämien ist bei preisgebundenen Arzneimitteln unzulässigveröffentlicht am 20. Februar 2014
VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 19.09.2013, Az. 7 L 849/13
§ 6 Abs. 1 Nr. 6 HeilBerG NRW; § 19 Nr. 1 BO; § 78 Abs. 2 S. 2 und 3 AMG; § 7 Abs. 1 Nr. 1 HWGDas VG Gelsenkirchen hat entschieden, dass die Ausgabe von so genannten Drachentalern in Apotheken beim Erwerb von Arzneimitteln unzulässig ist, wenn diese auch beim Erwerb preisgebundener Medikamente ausgegeben werden. Diese Drachentaler dienten zum Erhalt von Einkaufsgutscheinen der Apotheke sowie von Gutscheinen oder Prämien. Es handele sich im Zusammenhang mit preisgebundenen Arzneimitteln um eine unzulässige Koppelung mit Vorteilen, die dem Kunden den Erwerb des Arzneimittels günstiger erscheinen ließen. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Celle: Die Abgabe von Medikamenten aus ausländischen Apotheken im Inland unterliegt der inländischen Preisbindungveröffentlicht am 14. November 2012
OLG Celle, Beschluss vom 15.10.2012, Az. 13 U 60/12
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 8 UWG; § 78 AMG; § 1 AMPreisV, § 3 AMPreisV; § 91a ZPODas OLG Celle hat entschieden, dass ein Apotheker, der seinen Kunden einen Rabatt auf preisgebundene Arzneimittel gewährt, indem er die Medikamente aus einer niederländischen Apotheke zu einem günstigeren Preis bezieht und die Differenz dem Kunden als Warengutschein gutschreibt, wettbewerbswidrig handelt. Es komme nicht darauf an, ob die Preisgestaltung der ausländischen Apotheke zulässig ist, sondern allein darauf, dass der deutsche Apotheker die Arzneimittel beziehe und diese dann an die Kunden abgebe. Dabei sei die Preisbindung in jedem Fall zu beachten. Bei Einsparungen von 2,50 EUR bis hin zu 15,00 EUR handele es sich auch nicht um eine geringwertige (erlaubte) Beigabe. Zum Volltext der Entscheidung: