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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 14. Februar 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Düsseldorf, Urteil vom 30.08.2013, Az. 38 O 6/12 U.
    § 8 Abs. 3, Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 5 GOÄ

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass die Werbung eines Arztes für eine Anti-Aging-Behandlung für „99,– statt 350,– €“ und einer Befristung auf 12 Monate wettbewerbswidrig ist. Das Angebot verstoße gegen die Gebührenordnung für Ärzte, da es sich um eine berufliche Leistung eines Arztes – wenn auch keine Heilbehandlung – handele. Zudem sei die Befristung irreführend und ungültig, da sie die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren unterschreite. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 2. Mai 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Dortmund, Urteil vom 21.11.2012, Az. 25 O 209/12 – rechtskräftig
    § 31 Abs. 2  BOÄ Westfalen Lippe, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG

    Das LG Dortmund hat entschieden, dass ein HNO-Arzt einem Patienten ohne dessen vorausgegangene ausdrückliche Bitte keinen bestimmten Hörgeräteakustiker empfehlen darf, da dies die Wahlfreiheit des Patienten verletze. Der Arzt hatte Patienten ungefragt und ohne hinreichenden Grund auf die Möglichkeit des Erwerbs von Hörgeräten direkt in der Praxis (sog. verkürzter Versorgungsweg) hingewiesen und dazu einen Hörgeräteakustiker bestimmt. Vgl. auch LG Düsseldorf (hier) und OLG Schleswig (hier), aber auch LG Berlin (hier).

  • veröffentlicht am 13. Februar 2013

    OLG Schleswig, Urteil vom 14.01.2013, Az. 6 U 16/11
    § 3 UWG, § 4 Nr. 10 UWG, § 32 Abs. 2 BOÄ S-H

    Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat entschieden, dass ein HNO-Arzt nicht ungefragt Patienten auf Hörgeräteakustiker hinweisen darf, und zwar auch dann nicht, wenn der Artzt dabei keinen der empfohlenen Hörgeräteakustiker besonders hervorhebt. Nach § 32 Absatz 2 BOÄ S-H darf der Arzt nicht ohne hinreichenden Grund seinen Patientinnen und Patienten bestimmte Hilfsmittelerbringer empfehlen oder an diese verweisen. Zur Pressemitteilung 2/2013 vom 01.02.2013: (mehr …)

  • veröffentlicht am 12. Dezember 2012

    LG Freiburg, Urteil vom 31.10.2012, Az. 1 O 139/12
    § 11 Abs. 1 Satz 1 ApoG

    Das LG Freiburg hat entschieden, dass keine nach dem Apothekengesetz unzulässige Absprache vorliegt, wenn ein Apotheker zur Entlassung anstehende Patienten einer Universitätsklinik mit Medikamenten beliefert, nachdem er jeweils durch eine GmbH, an der die Universitätsklinik zu 40 % beteiligt ist, eine entsprechende Anforderung durch Telefaxübermittlung des Rezepts erhalten hat. Dies gelte auch dann, wenn die Klinik zu 40 % an der GmbH beteiligt sei und eine langfristige Kooperationsabrede mit dem Apotheker geschlossen wurde. Es müsse lediglich sichergestellt sein, dass die GmbH weder mit den Ärzten der Klinik noch dem Apotheker in einer die Unabhängigkeit beschneidenden Weise verbunden sei, sondern als unabhängige Mittlerin auftrete. Update: Das Urteil wurde vom Oberlandesgericht aufgehoben (hier). Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 13. November 2012

    LG Düsseldorf, Urteil vom 22.02.2012, Az. 12 O 9/11
    § 8 Abs. 1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 1 UWG

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Augenarzt, der Patienten dazu bewegt, Korrektionsbrillen im eigenen Augenoptikergeschäft zu erwerben, indem er ansonsten die Herausgabe der ermittelten Werte verweigert, wettbewerbswidrig handelt. Er setze damit den Verbraucher (Patienten) unter Druck und mindere seine Entscheidungsfreiheit. Dies geschehe in einer Weise, dass der Patient keine autonome Entscheidung mehr treffen könne, denn zur Wahl eines anderen Optikers müsste er die Refraktionsbestimmung seiner Augen von einem anderen Arzt erneut durchführen lassen, um eine korrekte Brillenverordnung zu erhalten. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 9. November 2012

    LG Dortmund, Urteil vom 15.05.2012, Az. 19 O 7/12
    § 4 Nr. 11 UWG, § 5 Abs. 1 UWG; § 3 HWG

    Das LG Dortmund hat entschieden, dass die Schilderung eines Arztes auf seiner Internetseite für durch ihn erzielte Erfolge des sog. „Kiss- bzw. Kidd-Syndroms bei Säuglingen und Kindern“ mit einer Behandlung durch manuelle Therapie unzulässige Werbung ist. Die Ausführungen seien irreführend, da die Bewerbung mit gesundheitsfördernden Wirkungen verboten sei, wenn diese Wirkungen wissenschaftlich umstritten seien oder wenn der Werbende die wissenschaftliche Absicherung seiner Aussage nicht dartun könne. Beides liege hier vor. Der Einwand, bei Säuglingen oder Kleinkindern könne eine solche umfassende Studie grundsätzlich nicht erstellt werden, sei unbeachtlich, da gerade bei Werbung für Behandlungsmethoden für Kinder besonders strenge Anforderungen zu stellen seien. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 8. Oktober 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG München, Beschluss vom 19.09.2011, Az. 1 W 1320/11
    § 385 Abs. 2 ZPO

    Das OLG München hat entschieden, dass die ärztliche Schweigepflicht grundsätzlich auch nach dem Tod des Patienten weiter besteht. Im konkreten Fall führte das Gericht aus: Fehle es an einer ausdrücklichen Willenserklärung des verstorbenen Patienten hinsichtlich der Aufhebung der Schweigepflicht zu Lebzeiten, so müsse der mutmaßliche Wille des Verstorbenen erforscht werden. Gehe dieser eindeutig dahin, dass er unter Berücksichtigung seines wohlverstandenen Interesses auf eine weitere Geheimhaltung verzichten würde, so stehe dem zeugnisablegenden Arzt ein Verweigerungsrecht jedoch nicht zu (so z.B. regelmäßig bei der Verfolgung von möglichen Behandlungsfehlern). Von einem Arzt, der sich hinsichtlich eines Verstorbenen auf ein Verweigerungsrecht berufe, könne zudem eine Begründung, warum er die Schweigepflicht als weiter bestehend ansehe, verlangt werden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 4. Oktober 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Köln, Urteil vom 10.08.2012, Az. 6 U 235/11
    § 9 HWG; § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass eine fachärztliche Beratung unter einer Internet-Domain „gesundheitsberatung.de“ einen Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz darstellt und daher wettbewerbswidrig ist. Nach dieser Vorschrift liege eine unzulässige Werbung für entweder eine Diagnose („Erkennung“) oder Therapie („Behandlung“) vor, wenn beides nicht auf eigener Wahrnehmung des Arztes beruhe. Diese Voraussetzungen seien im entschiedenen Fall erfüllt worden. Zu den von Nutzern gestellten Fragen habe sich die hier beklagte Ärztin konkret und individuell diagnostisch oder mit Therapieempfehlungen geäußert. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 14. September 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Köln, Urteil vom 21.06.2012, Az. 31 O 767/11
    § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG

    Das LG Köln hat entschieden, dass die Gewährung von sehr hohen Rabatten auf zahnärztliche Leistungen (hier: Bleaching) auf dem Gutscheinportal Groupon wettbewerbswidrig ist. Hierin liege ein Verstoß gegen die Berufsordnung, auch wenn es sich bei einem Bleaching um eine Behandlung handele, die nicht zwingend von einem Zahnarzt durchgeführt werden müsse. Der Beklagte werbe jedoch gerade in seiner Eigenschaft als Zahnarzt. Der Schutz des Berufsbildes des Zahnarztes, der durch die Berufsordnung gewährleistet werden solle, werde gefährdet, wenn ein Zahnarzt Angebote abgebe, die derart niedrig seien, dass von einem kostendeckenden und gründlichen Arbeiten nicht mehr ausgegangen werden könne. Dadurch werde seine Tätigkeit in unzulässiger Weise kommerzialisiert. Der Verbraucher werde durch die Laufzeitbegrenzung und den extrem niedrigen Preis dazu gedrängt, den Vertrag abzuschließen, ohne sich ausreichend Gedanken über seinen Bedarf an der Leistung zu machen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 12. September 2012

    BGH, Urteil vom 23.02.2012, Az. I ZR 231/10
    § 134 BGB, § 139 BGB, § 242 Cd BGB; § 3 UWG, § 4 Nr. 1 UWG; § 8 Abs. 5 MBO-ZÄ; NordrheinZÄBerufsO

    Der BGH hat entschieden, dass eine vereinbarte Kooperation zwischen einem Zahnarzt und einem Dentallabor, in welcher sich der Zahnarzt gegen Gewinnbeteiligung dazu verpflichtet, das Labor mit allen bei seinen Patienten anfallenden Laborleistungen zu beauftragen, wegen unsachlicher Einflussnahme wettbewerbswidrig und damit nichtig ist. Für Ärzte und Zahnärzte müsse das Patienteninteresse immer an erster Stelle stehen, so dass im Verhältnis zum Dentallabor – bei dessen Bestehen auf Erfüllung der vertraglichen Pflichten – auch eine Berufung auf die Nichtigkeit der Vertragsklauseln zulässig sei. Zum Volltext der Entscheidung:

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