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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 4. Februar 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Bonn, Urteil vom 22.08.2012, Az. 5 S 82/12
    § 123 Abs. 1 BGB, § 305c Abs. 1 BGB

    Das LG Bonn hat entschieden, dass die Betreiberin des Branchenbuchs „Ärzteverzeichnis“ in diesem (durchaus für eine zu erwartende Vielzahl von anderen Fällen zu verallgemeinernden) Fall keinen Anspruch auf die geforderte Vergütung für den Branchenbucheintrag besitzt, da sie gegenüber der adressierten Ärztin arglistig gehandelt habe (die Beklagte hatte aus diesem Grund die Anfechtung des Vertrages erklärt). Die Gestaltung des von der Betreiberin genutzten Formulars lasse den sicheren Schluss zu, dass sie die Kostenpflichtigkeit des Angebots bewusst verschleiert und dadurch arglistig getäuscht habe. Überdies sei die AGB-Klausel zu der Entgeltpflichtigkeit des Eintrags überraschend und somit unwirksam. Ob die Beklagte bei größerer Sorgfalt die Entstehung einer Fehlvorstellung hätte vermeiden können, sei unerheblich. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 1. Juni 2012

    OLG Karlsruhe, Urteil vom 07.05.2012, Az. 6 U 18/11
    § 3 UWG, § 5 UWG

    Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass in Ärzteverzeichnissen die Bezeichung der dort aufgeführten Mediziner als „Top-Experten“ oder „Spitzenmediziner“ u.ä. nicht zulässig ist. Der Herausgeber des streitgegenständlichen Ärzteverzeichnisses erwecke damit bei den angesprochenen Patienten den Eindruck, dass nach aufwendiger Recherche die in ihrem Fachgebiet führenden Ärzte präsentiert würden. Dies konnte jedoch im Verfahren nicht belegt werden, zumal bereits die Kriterien zur Einstufung als „Spitzenmediziner“ unklar seien. Darüber hinaus würden die aufgeführten Ärzte für den Eintrag bezahlen, so dass es sich nicht um unabhängige Berichterstattung handele, sondern der Sache nach um eine Werbeplattform für Ärzte.

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