Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Hintergrundmusik in Arztpraxen ist nicht GEMA-pflichtig, da nicht öffentlichveröffentlicht am 23. Juni 2015
BGH, Urteil vom 18.06.2015, Az. I ZR 14/14
§ 15 Abs. 3 UrhG, § 22 S.1 UrhG, § 78 Abs. 2 Nr. 3 UrhG, Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 29/2001/EG, Art. 8 Abs. 2 Satz 1 der Richtlinie 2006/115/EGDer BGH hat entschieden, dass für das Abspielen von Hintergrundmusik in Zahnarztpraxen grundsätzlich keine GEMA-Gebühr zu zahlen ist. Es handele sich nicht um eine öffentliche Wiedergabe im Sinne des Urheberrechtsgesetzes. Zur Pressemitteilung Nr. 101/2015 des BGH: (mehr …)
- OLG Saarbrücken: Rezeptsammelstelle in einer Arztpraxis ist unzulässigveröffentlicht am 24. Oktober 2013
OLG Saarbrücken, Urteil vom 25.09.2013, Az. 1 U 42/13
§ 3 UWG, § 4 Nr.11 UWG, § 8 Abs.1, 3 Nr. 1 UWG; § 24 ApBetrODas OLG Saarbrücken hat entschieden, dass es einem Arzt nicht erlaubt ist, auf Wunsch von Patienten Rezepte direkt an Apotheken zu übermitteln, und zwar in der Weise, dass Rezepte per Fax an eine Apotheke gesandt werden, die Medikamente sodann an die Patienten per Boten geliefert würden, der danach die Originalrezepte in der Praxis abholte. Bei diesem Verfahren würde sich die Praxis als nicht genehmigte Rezeptsammelstelle gerieren. Ein Bereithalten von Rezepten in einer Arztpraxis zur Abholung durch Patienten sei lediglich in medizinischen Notfällen erlaubt. Zum Volltext der Entscheidung: