Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Köln: Zur vermeidbaren Herkunftstäuschung / Wenn „Atemgold“-Bonbons wie „WICK Blau“-Bonbons aussehenveröffentlicht am 20. Januar 2010
OLG Köln, Urteil vom 15.01.2010, Az. 6 U 131/09
§§ 3, 4 Nr. 9, 8 Abs. 1 und 3 Nr. 1 UWGDas OLG Köln hat zu der Frage entschieden, ob und warum die Verpackung von „Atemgold“-Bonbons eine unlautere Nachahmung in Bezug auf „WICK Blau“-Bonbons darstellt, durch welche die Wertschätzung der „WICK Blau“-Bonbons unzulässig ausgenutzt wird. Die Entscheidung ist ausführlich begründet und aufschlussreich. Die Beklagte übernahm Mitte 2005 die Marke „Atemgold“ und verwendete für die Verpackung der darunter vertriebenen Hustenbonbons wie die Klägerin, die „WICK Blau“-Bonbons herstellt, ebenfalls ein Eisbär-Motiv, das sie 2007 abänderte; gegen diese Aufmachung ging die Klägerin erfolgreich vor (LG Köln, Az. 31 O 401/07). Anschließend ging die Beklagte dazu über, ihre „Atemgold“-Bonbons in einer abweichenden blau-weißen Ausstattung (sowie in zwei leicht veränderten Versionen für „zuckerfreie“ Produkte) anzubieten, was erneut zum Streit führte. (mehr …)