Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BGH: Der Hinweis „Zugelassen am Oberlandesgericht …“ ist grundsätzlich erlaubt und nicht irreführend, wenn Zulassung am OLG vor dem 01.06.2007 bestandveröffentlicht am 16. August 2013
BGH, Urteil vom 20.02.2013, Az. I ZR 146/12
§ 5 Abs. 1 UWGDer BGH hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt durchaus den Hinweis verwenden darf „auch zugelassen am OLG (Frankfurt a.M.)“, wenn eine entsprechende Singularzulassung vor dem 01.06.2007 bestanden hat. Es sei für die angesprochenen Verkehrskreise keine Selbstverständlichkeit, dass es für die Postulationsfähigkeit vor den Oberlandesgerichten keiner gesonderten Zulassung bedürfe. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)