IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 6. Juni 2011

    Nach einem Bericht von Autoweek und W&V geht Eminems Label Eight Mile Style LLC gegen Audi vor dem LG Hamburg vor. Gegenstand soll die Unterlassung einer unberechtigten Verwendung des Eminem Stücks „Lose Yourself“ in einem Audi-Werbespot sein. Eminems Label soll außer sich vor „Freude“ sein, dass der Audi-Spot sehr nahe an einen Werbespot der amerikanischen Automobilmarke Chrysler kommen soll, welcher zum NFL Super Bowl 2011 ausgesendet wurde. Eminem ist Testimonal für Chrysler. Was wir davon halten? Gesetzt der Fall, dass die Nachricht inhaltlich wie rechtlich zutreffen sollte: Honi soit qui mal y pense! Das könnte nun wirklich der preiswerteste Viralspot mit Reichweite sein, den Audi sich bislang gegönnt hätte. Wie sagte der irische Dramaturg Brendan Behan (1923 – 1964) noch? „There is no such thing as bad publicity (except your own obituary)„.

  • veröffentlicht am 8. April 2010

    EuGH, Urteil vom 21.01.2010, Az. C?398/08 P
    Art. 7 Abs. 1 Buchst. b; Art. 63 Verordnung (EG) Nr. 40/94

    Der Europäische Gerichtshof (Erste Kammer) hat entschieden, dass der Audi AG ein Anspruch auf Eintragung der Gemeinschaftsmarke „Vorsprung durch Technik“ zusteht. Die Beschwerdekammer hatte in Bezug auf diverse Warenklassen gegen die Eintragung vorgebracht, dass der Werbespruch „Vorsprung durch Technik“ die Sachaussage enthalte, dass die Herstellung und Lieferung besserer Waren und Dienstleistungen durch technische Überlegenheit erreicht werde. Eine Wortverbindung, die sich in dieser banalen Sachaussage erschöpfe, sei von Haus aus grundsätzlich nicht unterscheidungskräftig und könne daher nur eingetragen werden, wenn der Beweis erbracht sei, dass sie sich im Verkehr durchgesetzt habe. (mehr …)

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