Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Frankfurt: Zur Aufhebung einer Irreführung durch aufklärenden Zusatz – Mouseover-Link ist keine ausreichende Aufklärungveröffentlicht am 26. April 2011
OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.02.2011, Az. 6 W 111/10
§§ 890 Abs. 1 S. 1 ZPO; 5 Abs. 1 Nr. 2 UWGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass eine wegen Irreführung zu unterlassende Aussage bei erneuter Verwendung nicht gegen das Unterlassungsgebot verstößt, wenn ein aufklärender Zusatz hinzugefügt wird. Dieser Zusatz müsse jedoch ohne Weiteres wahrnehmbar sein. Dies sei jedoch nicht der Fall, wenn die irreführende Werbeaussage lediglich durch einen Mouseover-Link erklärt werde, da der Aufklärungszusatz dann in derart versteckter Form erfolge, dass er vom Werbeadressaten praktisch nicht wahrgenommen werde. Ein Mouseover-Link werde als solcher nur erkannt, wenn der Besucher der Webseite den Curser über den als Link ausgestatteten Bestandteil der Webseite bewege. Dazu aber gebe die vorliegend beanstandete Webseite keinen Anlass. Es sei daher keineswegs sicher gestellt und hänge eher vom Zufall ab, ob die Besucher der Seite den Link überhaupt wahrnähmen. Zum Volltext der Entscheidung: