Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- LG Hamburg: Irreführende Werbung mit Verkaufszahlen von Zeitschriftenveröffentlicht am 18. November 2011
LG Hamburg, Urteil vom 25.11.2008, Az. 312 O 617/08
§ 2 UWG vom 03.07.2004, § 2 UWG vom 22.12.2008, § 5 UWG, § 8 UWGDas LG Hamburg hat entschieden, dass die Meldung von Verkaufszahlen eines Zeitschriften-Herausgebers an eine Informationsgesellschaft eine Wettbewerbshandlung ist. Eine Irreführung, die zur Wettbewerbswidrigkeit führe, liege dann vor, wenn Zeitschriften, die im so genannten Bundle (mit einer anderen Zeitschrift zum Sonderpreis) verkauft würden, als „Einzelverkäufe“ angemeldet würden. Zum Volltext der Entscheidung: