Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- EuGH-Generalanwältin Trstenjak: Zur Frage, wann eine ausländische Website auf einen bestimmten EU-Mitgliedsstaat „ausgerichtet“ istveröffentlicht am 1. Juli 2010
EuGH, Schlussanträge vom 18.05.2010, Az. C-585/08
Art. 15 Abs. 1 Buchst. c EU-VO Nr. 44/2001In den Schlussanträgen der Generaltanwältin Verica Trstenjak hat diese überaus umfangreich erläutert, dass die bloße Möglichkeit, eine Website im Wohnsitzmitgliedstaates des Verbrauchers abzurufen, noch nicht ausreiche, um das Tatbestandsmerkmal des „Ausrichtens“ zu erfüllen. Das nationale Gericht habe vielmehr unter Berücksichtigung aller Umstände des Falles zu beurteilen, ob der Vertragspartner, der eine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit ausübe, seine Tätigkeit auf den Wohnsitzmitgliedstaat des Verbrauchers ausrichte. Wichtige Beurteilungsfaktoren seien insbesondere der Inhalt der Website, die bisherige Geschäftstätigkeit des Vertragspartners, der eine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit ausübe, die Art der verwendeten Internetdomain und die Nutzung der Möglichkeiten, über das Internet oder auf sonstige Weise zu werben. (mehr …)