Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BayLAD: Datenschutzaufsicht verhängt Bußgeld für Übertragung von Kunden bei Asset-Deal zu einem Onlineshopveröffentlicht am 21. August 2015
Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat in einer Pressemitteilung vom 30.07.2015 mitgeteilt, dass es den Verkäufer und Käufer eines Onlineshops wegen datenschutzrechtlicher Verstöße mit einem Bußgeld in fünfstelliger Höhe belegt hat, nachdem die Parteien im Wege eines sog. Asset-Deals (Gesamtverkauf) auch alle Kundendaten einschließlich E-Mail-Adressen verkauft bzw. gekauft hatten. Zur Pressemitteilung: (mehr …)
- OLG Hamburg: 15,00 EUR Schadensersatz pro Filesharing-Titel zu wenigveröffentlicht am 28. April 2014
OLG Hamburg, Urteil vom 07.11.2013, Az. 5 U 222/10
§ 832 Abs. 1 S. 1 BGB; § 287 ZPODas OLG Hamburg hat entschieden, dass für das Filesharing von Musiktiteln über eine Internettauschbörse ein Schadensersatz in Höhe von 200,00 EUR pro Titel anfällt. Die Vorinstanz (hier) hatte noch 15,00 EUR pro (veraltetem) Titel gemäß eines GEMA-Tarifs angenommen. Dies sei jedoch nach Auffassung des OLG nicht sachgerecht. Auf bestehende Tarifwerke könne nicht zurück gegriffen werden, sondern der Schadensersatz müsse im Wege der Lizenzanalogie geschätzt werden. 200,00 EUR pro Titel erschienen hier angemessen. Zum Volltext der Entscheidung:
- VGH Hessen: „SMS-Lotto“ ist nicht erlaubnisfähigveröffentlicht am 5. Oktober 2012
VGH Hessen, Urteil vom 03.03.2011, Az. 8 A 2423/09
§ 14 Abs. 3 GlSpielG HEDer VGH Hessen hat entschieden, dass die Vermittlung von Glücksspielen mit Hilfe von Mobiltelefonen (hier: Lotto per SMS) nicht erlaubnisfähig ist. Dies sei jedenfalls dann der Fall, wenn keine wirksamen Vorkehrungen zur Gewährleistung von Jugendschutz (Alterskontrolle bei Abschluss des Spielvertrags) und Suchtprävention getroffen werden könnten. Nach den Ausführungen des Gerichts habe die Klägerin vorliegend verkannt, dass bei den von ihr konzipierten Spielvarianten Alterskontrollen allenfalls bei der Ausgabe der Spielkarten und Guthabenbelege stattfinden könnten, nicht aber bei der Kontaktaufnahme mit der Spielvermittlerin mittels Mobiltelefon, also dem eigentlichen Vertragsabschluss, der sich in völliger Anonymität und außerhalb jeglicher Kontrolle abspiele. Der Vertragsabschluss erfolge zu beliebigen Zeiten von einem vom Spieler gewählten Ort aus und außerhalb jeglicher sozialer Kontrolle, so dass der Umgehung des Verbots der Teilnahme Minderjähriger Tür und Tor geöffnet seien. Auch die angedachte Vermittlung von Glücksspielen über Zigarettenautomaten biete Raum für Missbrauch, da diese auch mit geliehener Bankkarte bedient werden könnten. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - Datenschutzrecht: Hat Berlin den ersten wirklich „unabhängigen“ Datenschutzbeauftragten?veröffentlicht am 21. Februar 2011
Nach dem Urteil des EuGH (Urteil vom 09.03.2010, Az. C-518/ 07) hat das Land Berlin offensichtlich Konsequenzen bei der staatlichen Aufsicht über die Berliner Datenschutzbehörde gezogen. Laut einer Mitteilung des Landesdatenschutzbeauftragten Dr. Alexander Dix, ist das Landesdatenschutzgesetz in Berlin (BlnDSG) derart geändert worden, dass die bisherige Rechtsaufsicht des Senats über den Berliner Landesdatenschutzbeauftragten gestrichen worden ist. Außerdem sind, so die Pressemitteilung vom 18.02.2011, öffentliche Stellen Berlins dazu verpflichtet, unverzüglich die Betroffenen und den Berliner Datenschutzbeauftragten zu informieren, wenn personenbezogene Daten jemandem unrechtmäßig bekannt geworden sind und dies zu schwerwiegenden Beeinträchtigungen der schutzwürdigen Interessen der Betroffenen führen kann. Statt der Benachrichtigung der Betroffenen kann u. U. der Datenschutzverstoß veröffentlicht werden. Eine solche Verpflichtung hatte der Bundesgesetzgeber schon 2009 für die Wirtschaft eingeführt.