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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 16. Dezember 2015

    BGH, Urteil vom 11.06.2015, Az. I ZR 7/14
    § 85 Abs. 1 S. 1 UrhG, § 97 UrhG; § 670 BGB, § 832 Abs. 1 BGB; § 287 ZPO, § 383 Abs. 1 Nr. 3 ZPO, § 448 ZPO, § 559 Abs. 1 ZPO

    Der BGH hat entschieden, dass Eltern ihre minderjährigen Kinder bei der Internetnutzung beaufsichtigen müssen, um z.B. Urheberrechtsverletzungen durch Nutzung von Tauschbörsen zu verhindern. Dazu genüge es in der Regel jedoch, dass das Kind über die Rechtswidrigkeit einer Teilnahme an Internettauschbörsen belehrt und die Teilnahme daran verboten werde. Allgemeine Belehrungen zu „ordentlichem Verhalten“ seien jedoch nicht ausreichend. Komme es auf Grund der Verletzung von Aufsichtspflichten zu Urheberrechtsverletzungen, seien die Eltern dafür verantwortlich und zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den das Kind einem Dritten widerrechtlich zugefügt habe (§ 832 I 1 BGB). Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 17. August 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Düsseldorf, Urteil vom 06.07.2011, Az. 12 O 256/10
    §§ 670; 677; 832 BGB

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass Eltern als Störer für illegale Filesharing-Aktivitäten ihrer Kinder selbst dann haften, wenn ein Verbot für illegale Internetaktivitäten ausgesprochen wird. Bei insgesamt 1301 unerlaubt öffentlich zugänglich gemachten Musikstücken gehöre es zur Aufsichtspflicht der Eltern, dass sie kontrollieren, ob entsprechende Filesharing-Programme auf dem genutzten Computer oder den Computern installiert seien und auf welche Weise das Internet durch die Söhne genutzt werde. Zur Bemessung des Schadensersatzes sei es angemessen, als Ausgangspunkt auf den GEMA-Tarif VR-W I zurückzugreifen, der für bis zu 10.000 Streams eine Mindestvergütung von 100,00 EUR vorsehe. Da Streams im Gegensatz: zu den von dem Anschluss des Beklagten ermöglichten Downloads nicht auf eine dauerhafte Speicherung ausgerichtet seien, sei ein Aufschlag von 50 % gerechtfertigt. Die unkontrollierbare Zahl möglicher Tauschbörsenteilnehmer und Downloads und der Umstand, dass die Ermöglichung eines Downloads in einem Filesharing-Netzwerk mittelbar zu einer Vervierfachung der Verbreitung führt (die Filesharing-Programme sahen in ihren Grundeinstellungen vor, dass eine heruntergeladene Datei ihrerseits wieder zum Abruf bereitgehalten wurde), hatte eine Verdoppelung des sich ergebenden Betrages zur Folge. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 16. Mai 2011

    LG Köln, Beschluss vom 13.12.2010, Az. 28 O 515/10
    § 97 UrhG

    Das LG Köln hat entschieden, dass bei dem illegalen Download einer Musikdatei ein Schadensersatz von 200,00 EUR verlangt werden. Vorliegend wurde Schadensersatz für vier Musiktitel geltend gemacht, also 800,00 EUR. Bei diesem Beschluss ist zu beachten, dass der Schadensersatz nicht auf 800,00 EUR begrenzt wurde, sondern die Kläger von vornherein selbst nur 800,00 EUR beantragt hatten (vgl. zum Schadensersatz auch LG Köln). Bei insgesamt 294 heruntergeladenen Musikdateien wurde allerdings ein Streitwert von 200.000,00 EUR festgelegt, nämlich 4 x 50.000,00 EUR, da vier Unternehmen den gerichtlichen Antrag gestellt hatten. Weiterhin ist das LG Köln offensichtlich der Ansicht, dass Kinder am PC mit einem Internetzugang eine „Situationen mit erhöhtem Gefährdungspotential“ schaffen, so dass eine eine gesteigerte Aufsichtspflicht der Eltern bestünde. Da letztere zu der konkreten Erfüllung ihrer Aufsichtspflichten nichts vorgetragen hatten, brauchte auf die Intensität der insoweit geschuldeten Maßnahmen seitens des Gerichts nicht näher eingegangen zu werden. Zum Volltext der Entscheidung.

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