Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Bonn: Auftragsbestätigungen durch Telefonanbieter ohne vorherigen Auftrag des Kunden sind wettbewerbswidrigveröffentlicht am 18. Juli 2012
LG Bonn, Urteil vom 27.03.2012, Az. 11 O 46/11
§ 3 Abs. 3 Anhang 2a UWG, § 5 Abs. 1 UWGDas LG Bonn hat entschieden, dass die Vorlage von „Auftragsbestätigungen“ an Kunden eines Telekommunikationsunternehmens wettbewerbswidrig ist, wenn diesen Bestätigungen keine entsprechende Vertragserklärung des Kunden zur Änderung oder Erweiterung seines bestehenden Vertrages zu Grunde liegt. In diesen Fällen handele es sich um nicht bestellte Dienstleistungen. Auch liege durch die „Bestätigung“ eines gar nicht erteilten Auftrags durch die Behauptung einer vorhergehenden Vertragsänderung eine Irreführung des Kunden vor. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - OLG Köln: Die Deutsche Telekom AG darf nicht Verbrauchern den Erhalt eines Auftrags bestätigen, obwohl der adressierte Verbraucher keinen entsprechenden Auftrag erteilt hatveröffentlicht am 13. Juni 2012
OLG Köln, Urteil vom 16.05.2012, Az. 6 U 199/11
§ 7 Abs. 1 S. 1 UWGDas OLG Köln hat entschieden, dass die Zusendung einer Auftragsbestätigung durch die Deutsche Telekom AG (Beklagte) an den Besucher eines ihrer Ladengeschäfte eine unzumutbare Belästigung darstellt und damit wettbewerbswidrig ist, wenn der Kunde den betreffenden Auftrag nicht erteilt hat. Die Beklagte hatte eingewandt, dass der konkrete Unterlassungsantrag zu unbestimmt sei, zumal er sich auch auf lauterkeitsrechtlich neutrale unbewusste Fehler und Versehen im automatisierten Massengeschäft beziehe. Dies sah der Senat anders, weil die vorangestellte Formulierung „im Rahmen geschäftlicher Handlungen“ hinreichend deutlich mache, dass nur bewusste Handlungen von im Unternehmen der Beklagten tätigen Personen angegriffen würden. Eine Belästigung machte das OLG Köln daran fest, dass der Zeuge das übersandte Schreiben nicht nur habe entgegen nehmen und entsprechend prüfen, sondern sich auch aktiv mit der Beklagten in Verbindung setzen müssen, um nicht zusätzliche Kosten des darin angegebenen Tarifs tragen zu müssen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Zeitungsverlag haftet für Subunternehmer, wenn dieser Verbrauchern ohne Auftrag den Abschluss eines Zeitschriftenabos bestätigtveröffentlicht am 13. Januar 2012
BGH, Urteil vom 17.08.2011, Az. I ZR 134/10
§ 166 Abs. 1 BGB, Nr. 29 in Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG, § 7 Abs. 1 Satz 1 UWG, § 8 Abs. 2 UWGDer BGH hat entschieden, dass ein Zeitungsverlag für einen Subunternehmer haftet, der Verbrauchern ohne Auftrag den Abschluss eines Zeitschriftenabos bestätigt. Das gelte sogar dann, wenn der die Werbekampagne durchführende Subunternehmer die Hauptvertriebsfirma betrüge. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg (hier). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)