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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 22. Juli 2015

    OLG Rostock, Beschluss vom 06.05.2015, Az. 2 U 22/14
    § 307 BGB

    Das OLG Rostock hat bestätigt, dass Reiseveranstalter in der Regel nur eine Anzahlung bis zu 20 Prozent des Reisepreises verlangen dürfen und entschieden, dass diese Grundsätze auch für Kreuzfahrten gelten. Höhere Anzahlungen seien nur zulässig, wenn der Veranstalter dadurch keinen Liquiditätsvorteil erhalte, sondern im Zusammenhang mit der konkreten Reise entstehende, eigene Aufwendungen abdecken oder fällige Forderungen Dritter bedienen müsse. In der Folge wurde dem Kreuzfahrtveranstalter AIDA Cruises untersagt, unmittelbar nach Vertragsabschluss eine Anzahlung von 35 oder sogar 50 Prozent des Reisepreises zu verlangen. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 11. August 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Teilurteil vom 30.04.2009, Az. I ZR 191/05
    §§ 87a, 87b UrhG

    Der BGH hat entschieden, dass bei der Frage, ob für eine Datenbank im Sinne von § 87a UrhG „nach Art oder Umfang wesentlichen Investition“ vorgenommen worden sind, nur solche Kosten zu berücksichtigen sind, die der Entwicklung der Datenbank selbst, also der Datenbankstruktur dienten. Demgemäß ist nicht erfasst der Erwerb einer fertigen Datenbank oder einer entsprechenden Lizenz an einer solchen Datenbank. Bei der Auslegung des Begriffs einer für die Beschaffung, Überprüfung oder Darstellung der Elemente der Datenbank „nach Art oder Umfang wesentlichen Investition“ i.S. von § 87a Abs. 1 UrhG könne auf die Bestimmung des Art. 7 Abs. 1 der Datenbank-RL zurückgegriffen werden, deren Umsetzung § 87a UrhG diene. Das Ziel des durch die Richtlinie geschaffenen Schutzes bestehe darin, einen Anreiz für die Einrichtung von Systemen zur Speicherung und Verarbeitung vorhandener Informationen zu geben. (mehr …)

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