Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Frankfurt a.M.: Bei Buchpreisbindungsverstößen nur Aufwendungsersatz statt Abmahngebührenveröffentlicht am 14. Dezember 2009
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 08.12.2009, Az. 11 U 72/07
§ 9 Abs. 2 Nr. 3 BuchPrGDas OLG Frankfurt a.M. hat erstmalig entschieden, dass bei der Abmahnung im Bereich der Preisbindung von Büchern durch einen Preisbindungstreuhänder nicht, wie bei wettbewerbsrechtlich motivierten Abmahnungen, eine Geschäftsgebühr nach §§ 13, 14 RVG fällig wird, sondern ein nach dem tatsächlichen Aufwand bemessener Aufwendungsersatz. Damit werden die von einer einschlägig bekannten Rechtsanwaltskanzlei erhobenen und nicht gerade niedrigen Rechtsanwaltsgebühren in Abrede gestellt. (mehr …)
- Wilde Schießerei im Internet: Zu den Abmahnungen von Frank Hüttner (www.webcowboys.net)veröffentlicht am 1. August 2009
Dem Vernehmen nach ergeht sich ein Herr Frank Hüttner aus Eckental in diesen Zeiten in wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen der besonderen Art. Dem „Abgemahnten“ werde vorgeworfen, er habe eine Grafik aus Google Maps unrechtmäßig verwendet, was gegen das Verbot unlauterer geschäftlicher Handlungen verstoße und in der Folge die Interessen des Herrn Hüttner beeinträchtigen würde. Dem Vernehmen nach fordere Hüttner für die Abmahnung und pauschalen Schadensersatz 622,50 EUR. Abmahnungen, bei denen sich selbst ernannte Wettbewerbshüter ohne Rechtsanwalt die Taschen gleich selbst reichlich füllen wollen, bedürfen an sich keines Kommentars. Was nun aber einige Kollegen zu der Angelegenheit erklären, bedarf einer oder zweier Anmerkungen: (mehr …)