Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- Seit 01.04.2015: Gesetzliche Pflicht zur Angabe des Ursprungs von Schweine-, Geflügel-, Ziegen- und Schaf-Fleischveröffentlicht am 21. April 2015
Wir weisen darauf hin, dass seit dem 01.04.2015 gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. i) Lebensmittelinformationsverordnung (EU-VO Nr. 1169/2011, auch LMIV, hier) unter bestimmten Umständen eine gesetzliche Pflicht zur Herkunftsangabe von Schweine-, Geflügel-, Ziegen- und Schaf-Fleisch besteht. Die genauen Umstände sind Art. 26 LMIV zu entnehmen. Zur LMIV ist eine Durchführungsverordnung erlassen worden (EU-VO Nr. 1337/2013 vom 13. Dezember 2013, hier): (mehr …)