Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- LG Düsseldorf: Ein Augenarzt, der Patienten zur Nutzung seines eigenen Optikergeschäfts zwingt, handelt wettbewerbswidrigveröffentlicht am 13. November 2012
LG Düsseldorf, Urteil vom 22.02.2012, Az. 12 O 9/11
§ 8 Abs. 1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 1 UWGDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Augenarzt, der Patienten dazu bewegt, Korrektionsbrillen im eigenen Augenoptikergeschäft zu erwerben, indem er ansonsten die Herausgabe der ermittelten Werte verweigert, wettbewerbswidrig handelt. Er setze damit den Verbraucher (Patienten) unter Druck und mindere seine Entscheidungsfreiheit. Dies geschehe in einer Weise, dass der Patient keine autonome Entscheidung mehr treffen könne, denn zur Wahl eines anderen Optikers müsste er die Refraktionsbestimmung seiner Augen von einem anderen Arzt erneut durchführen lassen, um eine korrekte Brillenverordnung zu erhalten. Zum Volltext der Entscheidung: