Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BGH: Kostenloser Fahrdienst einer Augenklinik ist unzulässige Werbungveröffentlicht am 20. Februar 2015
BGH, Urteil vom 12.02.2015, Az. I ZR 213/13
§ 7 Abs. 1 HWGDer BGH hat entschieden, dass das Angebot eines kostenlosen Fahrdienstes durch eine Augenklinik gegen das Werbeverbot des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) verstößt. Der Verbraucher könne dadurch unsachlich beeinflusst werden und sich auf Grund des Fahrdienstes und nicht auf Grund der Qualität der ärztlichen Leistung für die Klinik entscheiden. Der BGH hat an die Berufungsinstanz zurück verwiesen, um die Frage zu klären, ob es sich bei dem Fahrdienst aber möglicherweise um eine zulässige handelsübliche Nebenleistung handele. Zur Pressemitteilung Nr. 20/2015: