Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Bei eBay-Auktionsabbruch wegen angeblich “unseriösem” Käufer kann sich der Verkäufer schadensersatzpflichtig machenveröffentlicht am 1. Oktober 2015
BGH, Urteil vom 23.09.2015, Az. VIII ZR 284/14
§ 433 ff BGB; § 9 Nr. 11 eBay-AGBDer BGH hat entschieden, dass der vorzeitige Abbruch einer eBay-Auktion durch Streichung aller Gebote den Verkäufer zum Schadensersatz gegenüber dem Höchstbietenden verpflichten kann, wenn Grund für die Streichung ein angeblich unseriöses Verhalten des Höchstbietenden (Rücknahme von 370 Kaufangeboten innerhalb von 6 Monaten auf eBay) war. Diese Annahme berechtige den Verkäufer nicht zum Abbruch einer bereits bebotenen Auktion, zumal dem Verkäufer bei einer Gebotsrücknahme des Käufers in der Regel kein Schaden entstehe, da er nicht vorleistungspflichtig sei. Zur Pressemitteilung Nr. 162/15: (mehr …)
- OLG München: Verschätzt – Wenn der Perserteppich weit unter Wert versteigert wirdveröffentlicht am 4. Februar 2015
OLG München, Urteil vom 20.03.2014, Az. 14 U 764/12
§ 280 Abs. 1 BGB
Das OLG München hat entschieden, dass für einen öffentlich bestellten Auktionator, der Schätzungen für ein universelles Auktionshaus vornimmt, bei der unentgeltlichen Schätzung von Gegenständen (hier: persischer Teppich) nicht die Sorgfaltsanforderungen eines Experten für solche Gegenstände zu Grunde zu legen sind. Vorliegend war der streitgegenständliche Teppich auf einen Wert von 900,00 Euro geschätzt worden, erbrachte in einem späteren Verkauf jedoch einen Erlös von ca. 7,2 Mio. Euro. Den ursprünglichen Eigentümern des Teppichs wurde vom Gericht kein Schadensersatzanspruch zuerkannt, da der Auktionator nicht gegen seine Sorgfaltspflichten verstoßen habe. Zum Volltext der Entscheidung: - OLG Hamm: Schadensersatz durch den Verkäufer bei Abbruch einer eBay-Auktionveröffentlicht am 28. November 2014
OLG Hamm, Urteil vom 30.10.2014, Az. 28 U 199/13
§ 145 BGB, § 117 BGB, § 118 BGB, § 433 BGBDas OLG Hamm hat entschieden, dass der Verkäufer bei unberechtigtem Abbruch einer eBay-Auktion an den zuletzt Höchstbietenden Schadensersatz in Höhe des Wertes, den der Kaufgegenstand bei Übereignung gehabt hätte, abzüglich des Kaufpreises bzw. Höchstgebots, zu leisten habe. Ob der Abbruch möglicherweise berechtigt war, habe der Verkäufer nachzuweisen. Die Schadensersatzpflicht gelte auch, wenn der Käufer in dem Verdacht stehe, ein so genannter „Abbruchjäger“ zu sein, der gezielt auf viele Auktionen biete, um möglicherweise im Abbruchsfall Schadensersatzansprüche generieren zu können. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Schadensersatz nach Abbruch einer eBay-Auktion mit Scheingebotenveröffentlicht am 26. August 2014
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 27.06.2014, Az. 12 U 51/13
§ 117 BGB, § 145 BGB, § 280 BGB, § 281 BGBDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass dem Höchstbietenden eines Angebots auf der Handelsplattform eBay Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu gewähren ist, wenn das Angebot ohne Angabe von Gründen vorzeitig beendet wird. Dies gelte auch, wenn der zuvor Höchstbietende von einem anderen Account überboten wurde, wenn es sich bei letzterem um einen Zweitaccount des Verkäufers handele, der den Preis hochtreiben solle. Diese Scheingebote seien nicht zu berücksichtigen. Der Verkäufer hätte den Kaufgegenstand (hier: Auto) dem Höchstbietenden zum bei Abbruch gebotenen Preis übereignen müsse. Tue er dies nicht, sei Schadensersatz wegen Nichterfüllung im Wert des Fahrzeugs zu leisten. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Fulda: Ein Irrtum, der zur vorzeitigen Beendigung eines eBay-Angebots berechtigt, muss nachgewiesen werdenveröffentlicht am 26. Juni 2014
LG Fulda, Urteil vom 09.05.2014, Az. 1 S 19/14
§ 119 Abs. 1 Alt. 2 BGB, § 433 BGBDas LG Fulda hat entschieden, dass ein für die berechtigte Beendigung eines eBay-Angebots verantwortlicher Irrtum nachgewiesen werden muss. Die bloße Behauptung eines Irrtums genüge nicht. Vorliegend habe der Verkäufer nicht ausreichend vorgetragen, dass eine von ihm getätigte falsche Angabe tatsächlich versehentlich erfolgt sei. Daher sei der Verkäufer dem zum Zeitpunkt des Abbruchs Höchstbietenden zum Schadensersatz verpflichtet. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Landshut: eBay-Auktion kann bei (Erklärungs-) Irrtum abgebrochen werdenveröffentlicht am 5. Juni 2014
LG Landshut, Urteil vom 28.05.2014, Az. 42 O 634/14
§ 119 Abs. 1 Alt. 2 BGBDas LG Landshut hat entschieden, dass bei einer irrtümlichen Einstellung eines Angebots bei eBay dieses trotz vorhandender Gebote zurückgezogen werden kann. (mehr …)
- AG Neuwied: Kein Kaufvertrag bei eBay-Auktionsabbruch, wenn ein festgelegter Mindestpreis nicht erreicht wurdeveröffentlicht am 23. April 2014
AG Neuwied, Urteil vom 08.07.2013, Az. 42 C 430/13
§ 433 Abs. 1 BGB, §§ 280 ff. BGBDas AG Neuwied hat entschieden, dass bei einem vorzeitigen Auktionsabbruch auf der Handelsplattform eBay kein Kaufvertrag mit dem Höchstbietenden zustande kommt, wenn ein zuvor festgelegter Mindestpreis nicht erreicht wurde. Bei Nichterreichung des Mindestpreises könne nicht von einem Bindungswillen des Verkäufers ausgegangen werden. Zum Volltext der Entscheidung:
- AG Krefeld: Zur zulässigen Angebotsbeendigung bei eBayveröffentlicht am 7. Februar 2014
AG Krefeld, Urteil vom 07.06.2013, Az. 5 C 352/12
§ 10 Abs. 1 Satz 5 ebay-AGBDas AG Krefeld hat entschieden, dass eine vorzeitige Angebotsbeendigung auf den Internet-Handelsplattform eBay nicht zu vertragsrechtlichen Ansprüchen des zu dem Zeitpunkt Höchstbietenden führt, wenn die Beendigung gemäß den eBay-AGB erfolgte. Demnach berechtigten nicht nur die gesetzlichen Anfechtungsgründe zu einer vorzeitigen Beendigung, sondern auch die Situation, dass ein Artikel verloren gegangen, beschädigt oder anderweitig nicht mehr zum Verkauf verfügbar sei. Vorliegend sei der Kaufgegenstand (ein Handy) während der Angebotslaufzeit beschädigt worden, so dass die Beendigung rechtmäßig gewesen sei. Dies sei vom Verkäufer jedoch nachzuweisen. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Zur Berechtigung des Verkäufers, eine eBay-Auktion wegen Irrtums vorzeitig abzubrechenveröffentlicht am 30. Januar 2014
BGH, Urteil vom 08.01.2014, Az. VIII ZR 63/13
§ 145 BGB, § 157 BGBNach den eBay-AGB kommt im Falle der Rücknahme des Angebots ein Kaufvertrag mit dem zu dieser Zeit Höchstbietenden nicht zustande, wenn der Anbietende gesetzlich dazu berechtigt war, sein Angebot zurückzuziehen (z.B. Irrtumsanfechtung). Diese Klausel in den eBay-AGB ist nach Auffassung des BGH im Zweifel zu Gunsten eines Anbieters (Verkäufers) dahingehend auszulegen, dass sein Verkaufsangebot unter dem Vorbehalt einer berechtigten Angebotsrücknahme steht. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- AG Offenbach: Der bloße Verdacht der Beschädigung einer Ware begründet keinen berechtigten Auktionsabbruch nach den eBay-Bedingungenveröffentlicht am 8. Januar 2014
AG Offenbach, Urteil vom 17.12.2013, Az. 38 C 329/13
§ 281 BGB, § 433 BGBDas AG Offenbach hat entschieden, dass der bloße Verdacht einer Beschädigung der zu verkaufenden Ware noch nicht zu einem Auktionsabbruch auf der Handelsplattform eBay berechtigt. Vorliegend hatte der Verkäufer eines Felgensatzes die Auktion vorzeitig beendet, da seine Frau ihm berichtete, dass sie über einen hohen Bordstein gefahren sei und daher möglicherweise ein Schaden an einer Felge vorliegen könne. Der Abbruch der Auktion führte nach Ansicht des Gerichts dazu, dass der zum Zeitpunkt des Abbruchs Höchstbietende die Felgen zum gebotenen Preis ersteigert habe. Eine berechtigte Angebotsrücknahme hätte nur vorgelegen, wenn mit Sicherheit ein Schaden vorgelegen hätte und dieser Schaden auch erst während der Auktionslaufzeit (und nicht wie vorliegend bereits davor) eingetreten wäre. Zum Volltext der Entscheidung: