Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BGH: Zur Frage des Ersatzes von Aus- und Einbaukosten im Fall der Sachmängelhaftung zwischen Unternehmernveröffentlicht am 27. Juni 2014
BGH, Urteil vom 02.04.2014, Az. VIII ZR 46/13
§ 437 BGB, § 440 BGB, § 280 BGB, § 281 BGB, § 283 BGBDer BGH hat entschieden, dass im Falle eines Kaufvertrags zwischen Unternehmern im Rahmen der Sachmängelhaftung Aus- und Einbaukosten, die dem Käufer im Rahmen der Nacherfüllung gegenüber dem Endkunden entstehen, nicht vom Lieferanten zu erstatten sind. Anders als beim Verbrauchsgüterkauf seien die Aus- und Einbaukosten nicht vom Anspruch auf Nacherfüllung umfasst. Zur Pressemitteilung Nr. 58/2014: