Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Bonn: Zertifikat über die Befähigung als „State-certified Engineer C“ für einen staatlich geprüften Techniker ist irreführendveröffentlicht am 19. November 2014
LG Bonn, Urteil vom 15.05.2014, Az. 14 O 86/13
§ 8 UWG, § 3 UWG, § 5 Abs.1 UWG; § 1 IngGNRWDas LG Bonn hat entschieden, dass ein Zertifikat über eine „ingenieurgemäße Ausbildung“ und die Eigenschaft als „State-certified Engineer C“ für einen staatlich geprüften Techniker irreführend und daher wettbewerbswidrig ist. Das Zertifikat erwecke den Eindruck, dass die Qualifikation eines stattlichen geprüften Technikers mit der eines Ingenieurs als Hochschulabsolvent gleichzusetzen sei. Dies entspreche jedoch nicht den Tatsachen, so dass der Verkehr getäuscht werde. Daher sei die Erteilung eines solchen Zertifikats durch einen Bundesverband für Aufstiegsfortbildungen zu unterlassen. Zum Volltext der Entscheidung: