Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- GASTBEITRAG: Soviel kostet unbezahlte Ware den Onlinehändler wirklichveröffentlicht am 22. Oktober 2008
In diesem Gastbeitrag von Ralph P. Görlach, dem Geschäftsführer der Firma Budoten Limited Kampfsport-Versand, Elsterwerde (? Bitte klicken Sie auf diesen Link, der JavaScript verwendet: Mehrkosten) zeigt ein Onlinehändler auf, welche Kosten ihm durch die Nichtabnahme und ausbleibende Bezahlung verkaufter Ware entstehen. Görlach rechnet vor, dass ein unbezahltes Produkt mit einem Verkaufspreis von 190,00 Euro fünfzehnmal zusätzlich verkauft werden muss, um die dadurch entstandenen Mehrkosten abzudecken.