Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- LG Frankfurt a.M.: Bibliotheken dürfen Ihren Nutzern nicht erlauben, digitalisierte Werke auf USB-Sticks mit nach Hause zu nehmenveröffentlicht am 19. Juli 2009
LG Frankfurt a.M., Beschluss vom 13.05.2009, Az. 2-06 O 172/09
§§ 52 b, 97 Abs. 1 UrhGDas LG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass die Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt es ihren Nutzern an elektronischen Leseplätzen nicht gestatten darf, digitale Versionen von urheberrechtlich geschützten Werken (der Antragsstellerin) auf USB-Sticks oder andere Trägern zu vervielfältigen und/oder solche Vervielfältigungen aus den Räumen der Bibliothek mitzunehmen. (mehr …)