Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- BGH: Ausgleichsanspruch für Nutzer einer Markenlizenz nach Vertragsende?veröffentlicht am 15. November 2010
BGH, Urteil vom 29.04.2010, Az. I ZR 3/09
§ 89b HGB; § 30 MarkenGDer BGH hat entschieden, dass dem Lizenznehmer eines Markenlizenzvertrags bei der Beendigung des Lizenzverhältnisses eine Entschädigung zustehen kann, wenn der Lizenznehmer in die Absatzorganisation des Lizenzgebers eingebunden ist und dem Lizenzgeber seinen Kundenstamm zu übertragen hat. Im vorliegenden Fall wurde ein solcher Ausgleichsanspruch allerdings abgelehnt, da der Lizenzgeber auf dem Gebiet der vom Lizenznehmer vertriebenen Waren selbst nicht tätig war. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)