Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Hamburg: Ein Unterlassungsanspruch nach dem UWG kann trotz Ausgliederung des betroffenen Geschäftsbereichs weiter geltend gemacht werdenveröffentlicht am 7. Dezember 2010
OLG Hamburg, Urteil vom 09.09.2010, Az. 3 U 58/09
§ 8 Abs. 2 UWG; § 265 Abs. 2 S. 1 ZPODas OLG Hamburg hat entschieden, dass ein Unterlassungsanspruch und mit ihm die Aktivlegitimation des Abmahnenden nicht allein deshalb untergeht, weil der von dem jeweiligen Wettbewerbsverstoß betroffene Geschäftsbereich ausgegliedert wird. Zwar werde der aufnehmende Rechtsträger neuer Inhaber des Unterlassungsanspruchs. Das Rumpfunternehmen sei aber berechtigt, den Unterlassungsanspruch im Wege der gesetzlichen Prozessstandschaft für den aufnehmenden Rechtsträger geltend zu machen. Zitat: (mehr …)