Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Berlin: Ausländische Lebensmittel müssen in deutscher Sprache gekennzeichnet sein / Zutatenverzeichnis und Mindesthaltbarkeitsdatumveröffentlicht am 4. Juli 2014
LG Berlin, Urteil vom 22.05.2014, Az. 52 O 286/13 – nicht rechtskräftig
§ 3 Abs. 3 S.1 LMKVDas LG Berlin hat entschieden, dass Lebensmittel, die in Deutschland verkauft werden und der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV) unterfallen, in deutscher Sprache gekennzeichnet werden müssen. Nicht ausreichend sei es daher, französische und englische Lebensmittel in der Ursprungssprache anzubieten oder zu vertreiben. Zwar sehe der Gesetzgeber eine Ausnahme für den Fall vor, dass die Angaben in einer anderen, leicht verständlichen Sprache getätigt würden und dadurch die Information der Verbraucher nicht beeinträchtigt werde. Ein französischsprachiges Zutatenverzeichnis etwa sei aber, so die Kammer, nicht in einer für Deutsche leicht verständlichen Sprache ausgewiesen. Konkret beanstandet wurden Produkte wie „Bonne Maman: Galette au beurre frais“, „Terrine du Chef au Foie Gras de Canard“, „Viandox – un gout inimitable“ und „Marmite – yeast extract“. Vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 22.11.2012, Az. I ZR 72/11 – Barilla.
- LG Köln: Gesetzliche Pflichtinformationen von Lebensmitteln müssen in deutscher Sprache gehalten sein / Die Lebensmittelkennzeichnungveröffentlicht am 19. August 2013
LG Köln, (Anerkenntnis-) Urteil vom 30.07.2013, Az. 33 O 5/13
§ 3 Abs. 1 Nr. 3 und 4, Abs. 3 LMKV
Das LG Köln hat entschieden, dass die Angaben nach der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV) in deutscher Sprache gehalten sein müssen. Dies gelte auch für englische Lebensmittel. Im vorliegenden Fall waren die Lebensmittel in englischer Sprache gekennzeichnet. Die Kammer konnte sich auf die Rechtsprechung des BGH berufen (BGH, Urteil vom 22.11.2012, Az. I ZR 72/11, hier). - LG Düsseldorf: Deutsches Gericht ist für eine Persönlichkeitsverletzung auf niederländischer Website und in niederländischer Sprache nicht zuständigveröffentlicht am 24. Juni 2013
LG Düsseldorf, Urteil vom 05.06.2013, Az. 12 O 184/12
§ 32 ZPO, § 823 Abs. 1 BGB, § 823 Abs. 2 BGB, § 1004 BGB analog, § 186 StGBDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass die internationale Zuständigkeit eines deutschen Gerichts für eine Persönlichkeitsrechtsverletzung auf einer niederländischen Website in niederländischer Sprache grundsätzlich nicht gegeben ist. Der maßgebliche deutliche Inlandsbezug lasse sich vorliegend nicht schon daraus herleiten, dass die Kläger ihren Wohnsitz bzw. Sitz in Deutschland hätten und wie die Beklagte in Deutschland auf dem Immobilienmarkt tätig seien. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BVerfG: Zur Verpflichtung des Gerichts, ausländischen Pressevertretern eine angemessene Zahl von Sitzplätzen zur Verfügung zu stellen / Beate Zschäpe-Verfahrenveröffentlicht am 24. April 2013
BVerfG, Beschluss vom 12.04.2013, Az. 1 BvR 990/13
Art. 3 Abs. 1 und 3 GG; Art. 5 Abs. 1 GGDas BVerfG hat entschieden, dass das OLG München, an welchem derzeit das Verfahren gegen das mutmaßliche NSU-Mitglied Beate Zschäpe verhandelt wird, „nach einem von [dem Vorsitzenden Richter] im Rahmen seiner Prozessleitungsbefugnis festzulegenden Verfahren eine angemessene Zahl von Sitzplätzen an Vertreter von ausländischen Medien mit besonderem Bezug zu den Opfern der angeklagten Straftaten zu vergeben“ ist. Die Anordnung erstreckt sich allerdings allein auf ausländische Medien mit besonderem Bezug zu den Opfern der angeklagten Straftaten, weil die Beschwerdeführer, deren Antrag den Gegenstand des vorliegenden Verfahrens bestimmt, sich auf ihr spezifisches Interesse einer Berichterstattung aus türkischer Perspektive wegen der türkischen Opfer der zu verhandelnden Straftaten berufen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Frankfurt a.M.: Wird eine deutsche Softwareversion beworben, darf die Software nicht in fremdsprachiger Verpackung geliefert werden / „Windows OEM“-Version ist nicht gleich „Windows XP Recovery“-Versionveröffentlicht am 26. September 2012
LG Frankfurt a.M., Beschluss vom 10.08.2012, Az. 2-03 O 311/12 – nicht rechtskräftig
§ 3 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWGDas LG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass bei der Bewerbung eines Microsoft Office-Softwarepakets als deutsche Ware (oder zumindest nicht erkennbar ausländische Ware) keine Software in fremdsprachiger Verpackung geliefert werden darf, da anderenfalls ein Wettbewerbsverstoß vorliegt. Die Kammer folgte der Argumentation des Antragstellers, dass Kunden allein durch die nicht in deutscher Sprache gehaltene Verpackung verunsichert sein könnten, ob tatsächlich die versprochene deutschsprachige Office-Software geliefert werde oder nicht vielmehr eine Raubkopie oder unrechtmäßig verkaufte gebrauchte Software. Auch dürfe bei der Werbung „„Windows XP Professional OEM inkl. Service Pack 3“ keine entsprechende Recovery-Version eines namhaften Hardwareherstellers geliefert werden. Den lauteren Wettbewerb wiederhergestellt haben die Kollegen von Lampmann Haberkamm Rosenbaum (hier). Wir haben da – auch wenn nicht selbst beteiligt – so ein Gefühl, dass in diesem Verfahren ein Urteil ergehen und voraussichtlich auch die zweite Runde eingeläutet wird. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)