Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Düsseldorf: Führt der Rechtsanwalt einen ausländischen Doktortitel ohne entsprechenden Zusatz ist dies irreführendveröffentlicht am 9. März 2009
LG Düsseldorf, Urteil vom 18.02.2009, Az. 12 O 284/06
§§ 3, 4 Nr. 11, 8 Abs. 1 UWG, § 119 Abs. 5 HochschulGDas LG Düsseldorf hat einem deutschen Rechtsanwalt teilweise verboten, sich in diversen Bundesländern mit dem Titel „Dr.“ werblich zu schmücken, soweit es sich um einen im Ausland erworbenen Titel handelt und dem Titel nicht das Ursprungsland (hier: Slowakei) hinzugefügt wird. Dem Beklagten wurde es untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs, insbesondere zur Bewerbung anwaltlicher Dienstleistungen, in Verbindung mit seinem Namen die Abkürzung „Dr.“ in den Ländern Baden-Württemberg, Brandenburg, Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Freistaat Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen zu benutzen – allerdings nicht in den Ländern Bayern und Berlin. An die Nieren gegangen war das schier unglaubliche Verhalten einem anderen Rechtsanwalt, der durch diesen Verstoß möglicherweise den Untergang seiner Kanzlei bevorstehen sah. Dem Verfahren wurde ein Streitwert von 25.000 EUR zu Grunde gelegt. (mehr …)