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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 27. Januar 2010

    OLG München, Urteil vom 23.12.2009, Az. 7 U 3044/09
    §§ 133, 157, 242, 362, 666 BGB

    Das OLG München hat entschieden, dass eine Media-Agentur vertraglich verpflichtet ist, finanzielle Vorteile, die sie nicht auf Grund ihrer marktbeherrschenden Stellung oder aufgrund der Bündelung von Einkaufsmacht erhält, an ihre Auftraggeber weiterzugeben. Die beklagte Agentur wurde verurteilt, gegenüber der Klägerin Auskunft zu erteilen über die Rabatte und sonstige Vergünstigungen („benefits“), die sie oder von ihr zur Erfüllung von Aufträgen der Klägerin eingeschaltete verbundene Unternehmen in den Kalenderjahren 2003, 2004 und 2005 oder nachfolgend bezogen auf die Kalenderjahre 2003, 2004 und 2005 von Fernsehsendern (respektive deren Vermarktungsagenturen) erhalten hatte, bei denen Werbespots der Klägerin geschaltet wurden, insbesondere über Naturalrabatte („Freispots“), Rückvergütungen („Kick-Back-Zahlungen“), sonstige nicht gegenüber der Klägerin abgerechnete Rabatte und Vergünstigungen und zwar bei nicht kundenbezogenen Vergünstigungen welchen Anteil die von der Beklagten an den jeweiligen Fernsehsender für Werbespots der Klägerin gezahlte Vergütung an der insgesamt von der Beklagten für Schaltungen von Werbespots gezahlten Vergütung bei dem Fernsehsender hatte. (mehr …)

  • veröffentlicht am 6. Dezember 2009

    BGH, Urteil vom 10.06.2009, Az. I ZR 37/07
    § 6 Satz 1 Nr. 3 TDG; § 5 Abs. 1 Nr. 3 TMG, § 339 BGB

    Der BGH hat in diesem Fall der Vertragsstrafenforderung eines Unternehmens gegen einen  Wettbewerber Recht gegeben, welcher wiederholt die falsche Aufsichtsbehörde angegeben hatte. Die Vertragsstrafe wurde verwirkt, nachdem die Beklagte, ein auf dem Gebiet der Immobilienversicherungen und im Finanzierungsbereich tätige GmbH, statt der zuständigen Stadt (Saarbrücken) die IHK Saarland angegeben hatte. Der Annahme des Berufungsgerichts, die Unterlassungserklärung sei dahin auszulegen, dass die Vertragsstrafe nur dann verwirkt werde, wenn der in Rede stehende Verstoß gegen die Unterlassungspflicht geeignet sei, den Wettbewerb wesentlich zu beeinträchtigen, erteilte der Bundesgerichtshof eine Absage. Hierfür hätte die Unterlassungserklärung eine ausdrückliche Bestimmung enthalten müssen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 22. Oktober 2009

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.09.2009, Az. I-20 U 220/08
    §§ 133; 312b; 312d; § 312e BGB; § 1 BGB-InfoV

    Das OLG Düsseldorf hatte sich mit einer praktisch allgemein relevanten Rechtsproblematik auseinanderzusetzen. Auf eine Abmahnung hin hatte sich der Unterlassungsschuldner im Rahmen einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verpflichtet, es „zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs bei Fernabsatzverträgen über Waren mit privaten Endverbrauchern auf der Auktionsplattform Ebay a) den Verbraucher nicht ordnungsgemäß über das Bestehen eines Widerrufs-/Rückgaberechtes zu informieren; …“ Nach Abgabe der Unterlassungserklärung verwendete die Unterlassungschuldnerin eine Widerrufsbelehrung, die – nach Auffassung der Unterlassungsgläubigerin – hinsichtlich des Fristbeginns und des  Nutzungsersatzes fehlerhaft war. Die Unterlassungsgläubigerin sah für sich sogleich gleißendes Licht am Horizont und forderte die Vertragsstrafe für zwei Verstöße in Höhe von insgesamt 10.000,00 EUR ein. Das LG Kleve schloss sich der Unterlassungsgläubigerin an; beide wurden jedoch vom Oberlandesgericht eines Besseren belehrt: (mehr …)

  • veröffentlicht am 3. Juli 2009

    OLG Stuttgart, Urteil vom 21.08.2008, Az. 2 U 41/08
    §§ 133, 157 BGB

    Das OLG Stuttgart hat entschieden, dass eine Unterlassungserklärung, die wörtlich für eine Werbung „in Zeitungsanzeigen“ abgegeben wird, auch für gleichartige Werbung auf Onlinemedien zu beziehen ist. Die Beklagte betrieb ein Autohaus und hatte in einer Zeitungsanzeige gebrauchte Kfz beworben ohne auf ihre Eigenschaft als gewerblicher Anbieter hinzuweisen. Von der Klägerin abgemahnt gab die Beklagte die Unterlassungserklärung ab, es künftig im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken zu unterlassen, „in Zeitungsanzeigen für den Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen zu werben, ohne auf die Gewerblichkeit oder die Gewerbsmäßigkeit des Angebots hinzuweisen“ und für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe von 1.500,00 EUR zu bezahlen. Einige Zeit später inserierte die Beklagte im Internetportal „autoscout24.de“ vier Fahrzeuge unter der Rubrik „Nur Privatangebote“, ohne auf den gewerblichen Charakter des Angebots zum Verkauf hinzuweisen. Die Klägerin forderte hierfür die in der Unterlassungserklärung zugesicherte Vertragsstrafe ein. (mehr …)

  • veröffentlicht am 26. September 2008

    OLG Hamm, Urteil vom 22.03.2007, Az. 4 U 170/06
    §
    312 c BGB, § 1 BGB-InfoV, §§ 343, 348 HGB

    Das OLG Hamm hat Kriterien für die Bemessung einer Vertragsstrafe festgelegt, wenn gleich mehrfach gegen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung verstoßen wird. Im vorliegenden Fall wurde vom Kläger angesichts von 418 Verstößen gegen eine zuvor abgegebene Unterlassungserklärung eine Vertragsstrafe von insgesamt 2,2 Mio. EUR errechnet, wenngleich nicht in voller Höhe eingefordert. Der Wortlaut der Unterwerfungserklärung lege nach Auffassung des OLG zwar das Verständnis nahe, dass jedes einzelne Internetangebot, das mit den verbotenen AGB versehen sei, die Vertragsstrafe auslöse. Denn es sollen ausdrücklich mehrere Angebote nicht zu einem Verstoß zusammengefasst werden. Das hätte dann zur Konsequenz, dass die Vertragsstrafe hier in 418 Fällen verwirkt wäre. Diese Anzahl der Angebote und der Rechtsverstoß dem Grunde nach war vom Beklagten nicht bestritten worden. Bei dem bloßen Wortverständnis einer Unterwerfungserklärung dürfe aber nicht stehengeblieben werden. Vielmehr sei insbesondere auch die Interessenlagen der Parteien umfassend zu berücksichtigen. Danach liege aber ein anderes Verständnis der Unterwerfungserklärung nahe, als der bloße Wortsinn zunächst nahelege. (mehr …)

  • veröffentlicht am 8. September 2008

    LG Trier, Urteil vom 22.02.2007, Az. 7 HK.O 125/06
    §§
    3, 4 Nr. 11 UWG, §§ 312 b ff., 355 ff. BGB

    Das LG Trier hat entschieden, dass eine Bitte im Zusammenhang mit der Widerrufsbelehrung, Rücksendung der Ware „nicht unfrei, son­dern als versichertes Paket“ unter Aufbewahrung des Einlieferungs­beleges vorzunehmen und weiterhin „in Originalverpackung und mit allen Verpackungsbestandteilen“ unter Verwendung einer schützenden Um­verpackung gegen geltendes Recht verstoße und wettbewerbswidrig sei. Dies erschwere dem Verbraucher die Ausübung seines Widerrufsrechtes durch das Aufstellen gesetz­lich nicht vorgesehener Anforderungen. Daran ändere auch die Formulierung der Anforderungen als Bitten nichts. Entsprechend dem Grundsatz der kundenfeindlichsten Aus­legung (§ 305 c Abs 2 BGB) sei die kundenfeindlichste – also letztlich die dem Verbraucher günstigste – Verständnismöglichkeit der Formulierung zugrundezulegen. Lediglich völlig fernliegende hätten außer Betracht zu bleiben.

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