Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG München: Marketing-Agentur muss von Dritten erhaltene Rabatte bei vertraglicher Verpflichtung (!) an Kunden weitergebenveröffentlicht am 27. Januar 2010
OLG München, Urteil vom 23.12.2009, Az. 7 U 3044/09
§§ 133, 157, 242, 362, 666 BGBDas OLG München hat entschieden, dass eine Media-Agentur vertraglich verpflichtet ist, finanzielle Vorteile, die sie nicht auf Grund ihrer marktbeherrschenden Stellung oder aufgrund der Bündelung von Einkaufsmacht erhält, an ihre Auftraggeber weiterzugeben. Die beklagte Agentur wurde verurteilt, gegenüber der Klägerin Auskunft zu erteilen über die Rabatte und sonstige Vergünstigungen („benefits“), die sie oder von ihr zur Erfüllung von Aufträgen der Klägerin eingeschaltete verbundene Unternehmen in den Kalenderjahren 2003, 2004 und 2005 oder nachfolgend bezogen auf die Kalenderjahre 2003, 2004 und 2005 von Fernsehsendern (respektive deren Vermarktungsagenturen) erhalten hatte, bei denen Werbespots der Klägerin geschaltet wurden, insbesondere über Naturalrabatte („Freispots“), Rückvergütungen („Kick-Back-Zahlungen“), sonstige nicht gegenüber der Klägerin abgerechnete Rabatte und Vergünstigungen und zwar bei nicht kundenbezogenen Vergünstigungen welchen Anteil die von der Beklagten an den jeweiligen Fernsehsender für Werbespots der Klägerin gezahlte Vergütung an der insgesamt von der Beklagten für Schaltungen von Werbespots gezahlten Vergütung bei dem Fernsehsender hatte. (mehr …)
- BGH: Wettbewerbsverstoß auch durch Angabe falscher Aufsichtsbehörde / Zur Auslegung der Unterlassungserklärungveröffentlicht am 6. Dezember 2009
BGH, Urteil vom 10.06.2009, Az. I ZR 37/07
§ 6 Satz 1 Nr. 3 TDG; § 5 Abs. 1 Nr. 3 TMG, § 339 BGBDer BGH hat in diesem Fall der Vertragsstrafenforderung eines Unternehmens gegen einen Wettbewerber Recht gegeben, welcher wiederholt die falsche Aufsichtsbehörde angegeben hatte. Die Vertragsstrafe wurde verwirkt, nachdem die Beklagte, ein auf dem Gebiet der Immobilienversicherungen und im Finanzierungsbereich tätige GmbH, statt der zuständigen Stadt (Saarbrücken) die IHK Saarland angegeben hatte. Der Annahme des Berufungsgerichts, die Unterlassungserklärung sei dahin auszulegen, dass die Vertragsstrafe nur dann verwirkt werde, wenn der in Rede stehende Verstoß gegen die Unterlassungspflicht geeignet sei, den Wettbewerb wesentlich zu beeinträchtigen, erteilte der Bundesgerichtshof eine Absage. Hierfür hätte die Unterlassungserklärung eine ausdrückliche Bestimmung enthalten müssen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Düsseldorf: Wie Sie sich gegen eine Vertragsstrafe verteidigen, wenn die Unterlassungserklärung pauschal eine „ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung“ umfassteveröffentlicht am 22. Oktober 2009
OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.09.2009, Az. I-20 U 220/08
§§ 133; 312b; 312d; § 312e BGB; § 1 BGB-InfoVDas OLG Düsseldorf hatte sich mit einer praktisch allgemein relevanten Rechtsproblematik auseinanderzusetzen. Auf eine Abmahnung hin hatte sich der Unterlassungsschuldner im Rahmen einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verpflichtet, es „zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs bei Fernabsatzverträgen über Waren mit privaten Endverbrauchern auf der Auktionsplattform Ebay a) den Verbraucher nicht ordnungsgemäß über das Bestehen eines Widerrufs-/Rückgaberechtes zu informieren; …“ Nach Abgabe der Unterlassungserklärung verwendete die Unterlassungschuldnerin eine Widerrufsbelehrung, die – nach Auffassung der Unterlassungsgläubigerin – hinsichtlich des Fristbeginns und des Nutzungsersatzes fehlerhaft war. Die Unterlassungsgläubigerin sah für sich sogleich gleißendes Licht am Horizont und forderte die Vertragsstrafe für zwei Verstöße in Höhe von insgesamt 10.000,00 EUR ein. Das LG Kleve schloss sich der Unterlassungsgläubigerin an; beide wurden jedoch vom Oberlandesgericht eines Besseren belehrt: (mehr …)
- OLG Stuttgart: Eine Unterlassungserklärung in Bezug auf Printmedien gilt auch für das Internetveröffentlicht am 3. Juli 2009
OLG Stuttgart, Urteil vom 21.08.2008, Az. 2 U 41/08
§§ 133, 157 BGBDas OLG Stuttgart hat entschieden, dass eine Unterlassungserklärung, die wörtlich für eine Werbung „in Zeitungsanzeigen“ abgegeben wird, auch für gleichartige Werbung auf Onlinemedien zu beziehen ist. Die Beklagte betrieb ein Autohaus und hatte in einer Zeitungsanzeige gebrauchte Kfz beworben ohne auf ihre Eigenschaft als gewerblicher Anbieter hinzuweisen. Von der Klägerin abgemahnt gab die Beklagte die Unterlassungserklärung ab, es künftig im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken zu unterlassen, „in Zeitungsanzeigen für den Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen zu werben, ohne auf die Gewerblichkeit oder die Gewerbsmäßigkeit des Angebots hinzuweisen“ und für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe von 1.500,00 EUR zu bezahlen. Einige Zeit später inserierte die Beklagte im Internetportal „autoscout24.de“ vier Fahrzeuge unter der Rubrik „Nur Privatangebote“, ohne auf den gewerblichen Charakter des Angebots zum Verkauf hinzuweisen. Die Klägerin forderte hierfür die in der Unterlassungserklärung zugesicherte Vertragsstrafe ein. (mehr …)
- OLG Hamm: Vertragsstrafe in Höhe von 2,2 Mio. EUR für 418 Verstöße gegen eine Unterlassungserklärung?veröffentlicht am 26. September 2008
OLG Hamm, Urteil vom 22.03.2007, Az. 4 U 170/06
§ 312 c BGB, § 1 BGB-InfoV, §§ 343, 348 HGBDas OLG Hamm hat Kriterien für die Bemessung einer Vertragsstrafe festgelegt, wenn gleich mehrfach gegen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung verstoßen wird. Im vorliegenden Fall wurde vom Kläger angesichts von 418 Verstößen gegen eine zuvor abgegebene Unterlassungserklärung eine Vertragsstrafe von insgesamt 2,2 Mio. EUR errechnet, wenngleich nicht in voller Höhe eingefordert. Der Wortlaut der Unterwerfungserklärung lege nach Auffassung des OLG zwar das Verständnis nahe, dass jedes einzelne Internetangebot, das mit den verbotenen AGB versehen sei, die Vertragsstrafe auslöse. Denn es sollen ausdrücklich mehrere Angebote nicht zu einem Verstoß zusammengefasst werden. Das hätte dann zur Konsequenz, dass die Vertragsstrafe hier in 418 Fällen verwirkt wäre. Diese Anzahl der Angebote und der Rechtsverstoß dem Grunde nach war vom Beklagten nicht bestritten worden. Bei dem bloßen Wortverständnis einer Unterwerfungserklärung dürfe aber nicht stehengeblieben werden. Vielmehr sei insbesondere auch die Interessenlagen der Parteien umfassend zu berücksichtigen. Danach liege aber ein anderes Verständnis der Unterwerfungserklärung nahe, als der bloße Wortsinn zunächst nahelege. (mehr …)
- LG Trier: Eine Widerrufsbelehrung mit der Bitte um Warenrücksendung in der Originalverpackung und als versichertes Paket ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 8. September 2008
LG Trier, Urteil vom 22.02.2007, Az. 7 HK.O 125/06
§§ 3, 4 Nr. 11 UWG, §§ 312 b ff., 355 ff. BGB
Das LG Trier hat entschieden, dass eine Bitte im Zusammenhang mit der Widerrufsbelehrung, Rücksendung der Ware „nicht unfrei, sondern als versichertes Paket“ unter Aufbewahrung des Einlieferungsbeleges vorzunehmen und weiterhin „in Originalverpackung und mit allen Verpackungsbestandteilen“ unter Verwendung einer schützenden Umverpackung gegen geltendes Recht verstoße und wettbewerbswidrig sei. Dies erschwere dem Verbraucher die Ausübung seines Widerrufsrechtes durch das Aufstellen gesetzlich nicht vorgesehener Anforderungen. Daran ändere auch die Formulierung der Anforderungen als Bitten nichts. Entsprechend dem Grundsatz der kundenfeindlichsten Auslegung (§ 305 c Abs 2 BGB) sei die kundenfeindlichste – also letztlich die dem Verbraucher günstigste – Verständnismöglichkeit der Formulierung zugrundezulegen. Lediglich völlig fernliegende hätten außer Betracht zu bleiben.