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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 23. November 2012

    OLG Hamburg, Urteil vom 24.10.2012, Az. 5 U 38/10 – nicht rechtskräftig
    § 3 UWG, § 4 Nr. 10 UWG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass ein niederländisches Internet-Reiseportal, welches zum Zwecke der kommerziellen Flugvermittlung unerlaubt auf die Buchungswebsite einer Fluggesellschaft zugreift, grundsätzlich wettbewerbswidrig handelte. Ausschlag gebend war, dass die Fluggesellschaft die gewerbliche Vermittlung nicht nur in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ausdrücklich ausgeschlossen hatte, sondern ihre Website technisch auch so gestaltet hatte, dass ohne vorherige Akzeptanz der AGB keine Buchung bzw. Buchungsvermittlung möglich war. Die Beklagte habe daher, so der Senat, vor jeder Buchungsvermittlung zunächst das Vermittlungsverbot akzeptiert und es anschließend missachtet. Zur Pressemitteilung des OLG Hamburg vom 12.11.2012: (mehr …)

  • veröffentlicht am 3. November 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 06.07.2010, Az. 4 StR 555/09
    § 202 a Abs. 1 StGB

    Der BGH hat entschieden, dass der Straftatbestand des „Ausspähens von Daten“ noch nicht erfüllt ist, wenn der Täter an einem Geldautomaten den Inhaber der Karte beim Eingeben der PIN-Nummer heimlich filmt und gleichzeitig über ein dem Geldautomaten vorgeschaltetes Auslesegerät die Daten der EC-Karte zu späteren Kopierzwecken ausliest (sog. Skimming). Straflos blieb das Verhalten des Täters aber nicht. Er wurde u.a. wegen Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion und Computerbetrugs zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 8. Oktober 2010

    LG Hamburg, Urteil vom 01.10.2010, Az. 308 O 162/09
    §§ 3, 4, 8 UWG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass der Zugriff der Flugbuchungssoftware „Mercado“ auf die Flugdatenbank der Fluggesellschaft Easyjet nicht gegen geltendes Recht verstößt. Da sich die Abfrage nach der konkreten Kundenanfrage richte, handele es sich nicht um eine „systematische Abfrage“. Dadurch würden nur die Daten einzelner Flugverbindungen übernommen und nicht dauerhaft gespeichert, so dass nicht von einer Übernahme „wesentlicher Teile der Datenbank“ gesprochen werden könne. Schließlich liege auch keine unlautere Geschäftsbehinderung und auch kein unlauterer Schleichbezug von Flugtickets vor, da die Tickets nicht von Easyjet angekauft und sodann weitergehandelt würden. Letzteres hatte das LG Hamburg in einem anderen, insoweit abweichenden Fall für rechtswidrig erklärt, da das Flugunternehmen über die Wiederverkaufsabsichten getäuscht werde und das Vertriebssystem wettbewerbswidrig ausgenutzt werde (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 28.05.2009, Az. 3 U 191/08). Ein Verstoß liege daher auch dann nicht vor, wenn, wie vorliegend, nicht die kostenpflichtig lizenzierte API-Schnittstelle der Datenbank verwendet werde, sondern „vom Bildschirm abgelesen“ werde („Screen scraping“). Auf das Urteil hingewiesen hatte heise.de. Vgl. auch OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 05.03.2009, Az. 6 U 221/08.

  • veröffentlicht am 1. August 2009

    LG Hamburg, Urteil vom 09.04.2009, Az. 310 O 39/08
    §§
    87 a Abs. 2, 87 b Abs. 1, 97 Abs. 1 S. 1 UrhG

    Das LG Hamburg hat es einem Unternehmen verboten, im geschäftlichen Verkehr in der Bundesrepublik Deutschland eine Software anzubieten, zu bewerben und/oder in Verkehr zu bringen, die dazu bestimmt und/oder geeignet ist, automatisiert Daten aus der Datenbank der Klägerin, einer Automobil-Onlinebörse, in der Daten über Gebrauchtfahrzeuge bereitgehalten werden, dergestalt zu entnehmen, dass die Nutzung der Inserate ohne weiteren Zugriff auf den Internetauftritt der Klägerin möglich ist insbesondere die mit „…“ bezeichnete Software. (mehr …)

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