Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Parodie einer bekannten Marke wegen Ausnutzung der Wertschätzung unzulässigveröffentlicht am 9. April 2015
BGH, Urteil vom 02.04.2015, Az. I ZR 59/13
§ 9 Abs. 1 Nr. 3 MarkenGDer BGH hat entschieden, dass die Parodie einer bekannten Marke unzulässig sein kann. Vorliegend war die Marke des Sportartikelherstellers Puma (Schriftzug „PUMA“ mit Umriss einer springenden Raubkatze) durch die Marke Pudel (Schriftzug „PUDEL“ und Umriss eines springenden Pudels) parodiert worden. Der BGH kam zu dem Ergebnis, dass zwar keine Verwechslungsgefahr zwischen den Zeichen bestehe, allerdings durch die Parodie die Unterscheidungskraft und die Wertschätzung der bekannten Marke ausgenutzt werde. Daher sei die o.g. Marke „Pudel“ zu löschen. Zur Pressemitteilung Nr. 50/2015:
- BGH: Optiker darf mit „olympischen Preisen“ und „Olympia-Rabatt“ werbenveröffentlicht am 13. November 2014
BGH, Urteil vom 15.05.2014, Az. I ZR 131/13
§ 3 Abs. 2 OlympSchGDer BGH hat entschieden, dass ein Optiker mit „olympischen Preisen“ und einem „Olympia-Rabatt“ werben darf. Dies verstoße nicht gegen das Olympia-Schutzgesetz. Ein Verstoß gegen § 3 Abs. 2 Nr. 2 Fall 2 OlympSchG liege nur dann vor, wenn durch eine Werbung die Wertschätzung der Olympischen Spiele oder der Olympischen Bewegung auf eine andere Ware oder Dienstleistung übertragen werde und diese Wertschätzung ausgenutzt werde, was indes bei einer Werbung mit „olympischen Preisen“ und einem „Olympia-Rabatt“noch nicht der Fall sei. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BPatG: Zur offensichtlichen Bösgläubigkeit im Rahmen einer Markenanmeldungveröffentlicht am 27. Mai 2014
BPatG, Beschluss vom 08.04.2014, Az. 27 W (pat) 546/13
§ 37 Abs. 2 MarkenG, § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenGDas BPatG hat entschieden, dass eine Markenanmeldung bösgläubig und daher zurückzuweisen ist, wenn bewusst eine bereits vorhandene Marke nachgeahmt werde, um den Verkehr zu täuschen und den Erfolg der bereits vorhandenen Marke auszunutzen. Vorliegend ging es um die Nachahmung einer bekannten, für den FC Bayern München eingetragenen Wort-/Bildmarke. Die Intention des Anmelders sei dabei offensichtlich gewesen. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Düsseldorf: Eine bloß nachschaffende Leistungsübernahme ist kein Wettbewerbsverstoß – Zur Gestaltung von Sektflaschenveröffentlicht am 27. Mai 2014
LG Düsseldorf, Urteil vom 13.02.2014, Az. 14c O 112/13
§ 8 Abs. 1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 9 lit. a oder lit. b UWG; § 14 Abs. 5 MarkenGDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass bei der sehr ähnlich gehaltenen Gestaltung einer Sektflasche zu einem bereits vorhandenen und markenrechtlich geschützten Produkt nur dann von einer unlauteren Rufausbeutung oder einer Herkunftstäuschung ausgegangen werden kann, wenn es sich um eine fast identische Nachahmung handelt. Vorliegend sei jedoch die Flaschengestaltung nicht auf diese Weise nachgeahmt worden, sondern die Beklagte habe ihr Produkt lediglich auf eine Weise ähnlich gestaltet, die als nachschaffende Leistungsübernahme zu qualifizieren sei. Eine solche sei nicht unlauter. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Zur Unlauterkeit der Nutzung einer fremden Marke für Google-Adwords-Anzeigenveröffentlicht am 16. Mai 2014
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 10.04.2014, Az. 6 U 272/10
Art. 9 Abs. 1 Buchst. c EGV 207/2009Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass es eine unlautere Nutzung einer fremden Marke ist, wenn sie im Wege des „keyword advertising“ als Schlüsselwort für eine Google-Adwords-Anzeige genutzt wird und zwar in der Anzeige selbst nicht auftaucht, jedoch die unter der fremden Marke angebotenen Waren in einem schlechten Licht gezeigt werden. Vorliegend hatte die Beklagte die Marke der Klägerin für Erotikartikel auf diese Weise genutzt und in ihrer Anzeige mit „Ersparnis bis 94% garantiert“ geworben. Dies habe die Produkte der Klägerin als überteuert erscheinen lassen. Weitere Gründe für die Annahme einer Unlauterkeit bei der Wahl einer fremden Marke als Keyword seien das Angebot von Nachahmungen oder die Verwässerung oder Verunglimpfung der bekannten Marke. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Köln: Szenenbild aus einem Film darf nicht ohne Einwilligung der abgebildeten Person zu fremden Werbezwecken verwendet werdenveröffentlicht am 30. Oktober 2013
LG Köln, Urteil vom 20.02.2013, Az. 28 O 431/12
§ 823 BGB, § 1004 BGB; § 22 KUG, § 23 KUGDas LG Köln hat entschieden, dass die Abbildung einer Filmszene ohne Einwilligung der darin abgebildeten Person(en) nicht zu fremden Werbezwecken genutzt werden darf. Vorliegend hatte die Beklagte ein Szenenbild aus dem Film „Die Wanderhure“ zur Bewerbung von TV-Geräten (indem das Szenenbild auf dem „Bildschirm“ der TV-Geräte in der Werbeanzeige eingeblendet wurde) verwendet. Dies sei ohne Einwilligung unzulässig, befand das Gericht, da damit nicht der Film beworben werde, sondern der Werbe- und Imagewert der abgebildeten Schauspielerin zur Bewerbung eigener Produkte der Beklagten ausgenutzt werde. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Berlin: Wirbt ein Kernkraftwerk mit Bildern von Windkraftanlagen, liegt eine wettbewerbswidrige Ausbeutung der Wertschätzung letzterer vorveröffentlicht am 15. Oktober 2013
LG Berlin, Urteil vom 05.05.2011, Az. 91 O 35/11
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG, § 2 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 5 Abs. 1 S. 1 UWG, § 5 Abs. 3 UWG, § 8 UWGDas LG Berlin hat entschieden, dass die Werbeanzeige eines Kernkraftwerks irreführend und daher zu unterlassen ist, wenn diese ein Foto mit Windkraftanlagen in ansonsten natürlicher Umgebung und dem Slogan „Klimaschützer unter sich“ zeigt. Der Verkehr werde über eine nicht existierende Beziehung zu Windkraftanlagen unter Ausnutzung von deren Eigenschaften und Wertschätzung in der Öffentlichkeit getäuscht. Bei einer Werbung mit Umweltschutzbegriffen seien strenge Maßstäbe anzusetzen, ähnlich wie bei Medizin und Nahrungsmitteln. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Das Ausnutzen eines fremden Vertragsbruchs ist nicht wettbewerbswidrigveröffentlicht am 13. September 2013
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 11.07.2013, Az. 6 U 87/12
§ 3 UWG, § 4 Nr. 10 UWG, § 8 Abs. 1 UWGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Ausnutzung eines fremden Vertragsbruchs wettbewerbsrechtlich zulässig ist. Vorliegend wechselte ein Handelsvertreter ohne fristgemäße Kündigung zu einem neuen Geschäftsherrn. Da der neue Geschäftsherr den Vertreter zu diesem Schritt jedoch nicht verleitet hat, sondern lediglich davon profitierte, liege kein Fall des § 4 Nr. 10 UWG (gezieltes Behindern von Mitbewerbern) vor. Das Abwerben fremder Mitarbeiter sei auch grundsätzlich erlaubt, soweit keine unlauteren Mittel eingesetzt würden. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamm: Die Erhebung von Daten Minderjähriger durch eine Krankenversicherung im Rahmen eines Gewinnspiels ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 16. November 2012
OLG Hamm, Urteil vom 20.09.2012, Az. I-4 U 85/12
§ 8 Abs. 1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 2 UWGDas OLG Hamm hat entschieden, dass das Vorgehen einer Krankenkasse, die im Rahmen eines Gewinnspiels Daten von 15-Jährigen ohne Zustimmung der Eltern erhebt, um diese als Kunden werben zu können, wettbewerbswidrig ist. Dadurch werde die geschäftliche Unerfahrenheit von Minderjährigen zur Schaffung eines Marktvorteils ausgenutzt. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Nachahmung einer bekannten Designer-Handtasche ist als unlautere Ausnutzung der Wertschätzung wettbewerbswidrigveröffentlicht am 26. April 2012
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 01.12.2011, Az. 6 U 251/10 – nicht rechtskräftig
§ 4 Nr. 9 UWGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Übernahme von Gestaltungsmerkmalen einer hochwertigen und seltenen Damenhandtasche auf ein preisgünstiges Produkt – auch wenn die Merkmale an sich eher unauffällig sind – die Wertschätzung des hochpreisigen Produkts auf unlautere Weise ausnutzt. Das OLG ging dabei – im Gegensatz zur Vorinstanz – von der wettbewerblichen Eigenart des Produktes aus, welches trotz der vergleichsweise einfachen Gestaltung durch diverse Presseveröffentlichungen einen gewissen Bekanntheitsgrad in den relevanten Verkehrskreisen erworben habe. Die unlautere Ausnutzung der Wertschätzung sei dann als gegeben anzusehen, wenn durch die Nachahmung zwar nicht der Käufer, wohl aber das Publikum, das bei den Käufern die Nachahmungen sehe, zu der irrigen Annahme über die Echtheit verleitet werde, weil es an einem hinreichenden Abstand zwischen Original und Nachahmung fehle. Der Rechtsstreit wird mittlerweile vor dem BGH weiter geführt. Zum Volltext der Entscheidung: