Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- AG Augsburg: Wer anderen Online-Rollenspielern virtuelle Gegenstände entwendet, macht sich strafbarveröffentlicht am 27. Oktober 2010
AG Augsburg, Urteil vom 20.10.2010, Az. [unveröffentlicht]
§ 303a StGBDas AG Augsburg hat einen 16-Jährigen Teilnehmer des Online-Rollenspiels „Metin 2“ wegen unbefugter Datenveränderung zu 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit und 1.000 EUR Schadensersatz verurteilt, nachdem er den Avataren zweier anderer Teilnehmer des Rollenspiels „überlebenswichtige“ Rüstungsgegenstände gestohlen hatte. Bei dem Massively Multiplayer Online-Spiel handelt es sich um ein sog. Free-to-play-Game, also ein Rollenspiel, bei dem die Teilnehmer keine monatlichen Abonnement-Gebühren zahlen, zur Beschleunigung des Spielfortschritts aber in sog. Item-Shops z.B. Rüstungsgegenstände für reale Euros kaufen können. Es soll nach Auffassung der Augsburger Zeitung das erste Mal gewesen sein, dass es in Deutschland wegen Diebstahls von virtuellen Gegenständen in einem Online-Rollenspiel zu einem realen Prozess kam. Übrigens: (mehr …)