Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- EuGH: Privataufnahmen, die nicht nur das eigene Grundstück, sondern auch öffentlichen Raum erfassen, verstoßen gegen das Datenschutzrechtveröffentlicht am 29. April 2015
EuGH, Urteil vom 11.12.2014, Az. C-212/13
Art. 3 Abs. 2 EU-RL 95/46Der EuGH hat entschieden, dass Videoaufnahmen eines Grundstücks, welche auch Teile des öffentlichen Verkehrsraumes erfassen, gegen das Datenschutzrecht verstoßen und nicht unter dem Gesichtspunkt „Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten“ privilegiert sind (vgl. Art. 3 Abs. 2 EU-RL 95/46). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)