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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 21. Januar 2015

    LG Köln, Urteil vom 15.05.2014, Az. 14 O 287/13
    § 97 Abs. 1 S. 1 UrhG

    Das LG Köln hat entschieden, dass urheberrechtliche Unterlassungs- und Vergütungsansprüche durch einen Nichturheber lediglich bei Einräumung eines ausschließlichen Nutzungsrechts geltend gemacht werden können. Sei lediglich ein einfaches Nutzungsrecht übertragen worden, könne der Nutzungsberechtigte nicht aus eigenem Recht klagen. Die Aktivlegitimation sei durch Darlegung der Rechtekette bis zum ursprünglich Berechtigten (Urheber) nachzuweisen. Gelinge dies nicht, sei nicht von einer ausschließlichen Nutzungseinräumung auszugehen. Zum Volltext der Entscheidung:

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