Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Onlinehändler kann zur Verbraucherinformation auch Gesetzestext wiederholenveröffentlicht am 9. Dezember 2009
BGH, Urteil vom 09.12.2009, Az. VIII ZR 219/08
§ 312d Abs. 4 BGB
Der BGH hat in einer Pressemitteilung vom heutigen Tage erklärt, dass die undifferenzierte Wiederholungen des Gesetzestextes in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Information über die Rechte ausreichend sein kann. Es ging unter anderem um folgende Klausel, in der nahezu sämtliche Ausschlussgründe für das Rückgaberecht gemäß § 312 d Abs. 4 BGB aufgeführt wurden, unabhängig von dem jeweils zu Grunde liegenden Warenangebot. Diese Klausel hielt der BGH für wirksam. (mehr …)