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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 14. September 2010

    United States Court of Appeals for the Ninth Circuit, 10.09.2010
    Az. No. 09-35969, D.C. No. 2:07-cv-01189-RAJ

    Ein US-amerikanisches Gericht hat dem Softwarehersteller Autodesk Inc. erlaubt, in seine Lizenzverträge die Klausel aufzunehmen, wonach gebrauchte lizenzierte Software nicht weiterveräußert werden darf. Geklagt hatte ein eBay-Händler, dessen Angebot von „AutoCAD Release 14“ von eBay auf Betreiben von Autodesk im Rahmen einer Digital Millennium Copyright Act (DMCA) „take-down notice“ (Unterlassungsaufforderung) gelöscht worden war. Der Onlinehändler berief sich auf die amerikanische Version des Erschöpfungsgrundsatzes, die „First Sale Doctrine“, was jedoch vom Gericht zurückgewiesen wurde. Diese Doktrin erfasse nur den Erwerb zum Eigengebrauch. Hier finden Sie das Urteil im Volltext.

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