Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Jena: Fluglinie darf in der Buchungsmaske eines Fluges die Bestellung einer bestimmten Versicherungsleistung nicht als Voreinstellung (Default-Einstellung) vorgebenveröffentlicht am 30. Mai 2011
OLG Jena, Urteil vom 06.04.2011, Az. 2 U 783/10
§§ 3 Abs. 1; 4 Nr. 11 UWG; § 23 Abs. 1 S. 4 VO EG Nr. 1008/2008Das OLG Jena hat entschieden, dass eine Fluglinie wettbewerbswidrig handelt, wenn sie Kunden unaufgefordert in einer Eingabemaske die Buchung einer bestimmten Versicherungsleistung als sog. Default-Einstellung ankreuzt. Die Möglichkeit des Fluggastes, die jeweilige Versicherungsleistung wegklicken zu können, reichte dem Senat nicht aus, von einem Wettbewerbsverstoß abzusehen. Zitat: (mehr …)
- AG Karlsruhe: Automatische Vertragsverlängerung in AGB ist zulässigveröffentlicht am 5. Dezember 2008
AG Karlsruhe, Urteil vom 21.09.2008, Az. 2 C 230/08
§§ 307, 309 Nr. 9, 812 BGB
Das AG Karlsruhe hat entschieden, dass die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene automatische Vertragsverlängerung nicht ohne weiteres unwirksam ist. Im vorliegenden Fall verlängerte sich der zunächst auf ein Jahr befristete Vertrag nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten um ein weiteres Jahr. Die fragliche Vertragsklausel der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sei unter keinem Gesichtspunkt unwirksam, urteilte das Amtsgericht. § 309 Nr. 9 BGB unterstelle, dass solche Verlängerungsklauseln grundsätzlich Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch gegenüber Verbrauchern sein könnten. Die Gesetzesbestimmung enthalte Vorgaben zum Inhalt solcher Klauseln, in deren Rahmen sich die streitgegenständliche Klausel der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten allerdings bewege. Eine Verlängerungsklausel sei nicht per se überraschend. Sie sei vielmehr Gang und Gäbe bei Dauerschuldverhältnissen (etwa bei Handy-Verträgen oder Fitness-Studio-Verträgen). Auch aus der Anpreisung des Produktes durch die Beklagte und den Bestellvorgang könne kein Verstoß gegen das Transparenzgebot hergeleitet werden. Die Beklagte habe auf der Internetseite auch auf die Preise für die Folgejahre nach Ablauf des ersten Vertragsjahres hingewiesen. Das LG Koblenz hatte noch entschieden, dass eine Internet-Werbung mit einem “Dankeschön-Geschenk” oder einem “Treuebonus” für eine Mitgliedschaft dann gegen geltendes Wettbewerbsrecht verstößt, wenn mit einem zunächst kostenlosen Angebot zwingend ein kostenpflichtiges Angebot verknüpft sei und dies nicht innerhalb des blickfangmäßig aufgemachten Angebots sofort erkennbar, sondern nur durch einen Sternchenhinweis auffindbar sei (? Klicken Sie bitte auf diesen Link: LG Koblenz).
(mehr …)