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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 11. April 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 16.02.2012, Az. 6 W 8/12
    § 14 MarkenG

    Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass zwischen den Kennzeichen „BA“ und „BA83“ keine Verwechslungsgefahr besteht. Die Kennzeichnungskraft der Marke „BA“ sei von Haus aus allenfalls durchschnittlich. Die Zeichenähnlichkeit sei sehr gering, da die Antragsgegnerin die Buchstaben „BA“ immer in Verbindung mit der Zahl „83“ verwende.  Dabei trügen beide Bestandteile nach dem Verkehrsverständnis gleichrangig zur Unterscheidungskraft bei. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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