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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 16. Mai 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammVGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.07.2010, Az. 1 S 501/10
    Art. 1 Abs. 1; 2 Abs. 1 GG; §§ 1 Abs. 2 Nr. 2; 3 Abs. 6 BDSG; §§ 2 Abs. 1, Abs. 3 S. 2; 8; 18 Abs. 1 Nr. 2 DSG BW

    Der VGH Baden-Württemberg hat sich zu der Frage geäußert, inwieweit ein Urteil, welches veröffentlicht werden soll, hinsichtlich der Beteiligten zu anonymisieren ist. Interessant ist, dass auch dann, wenn eine Prozesspartei ohne größeren Aufwand identifiziert werden kann, die Veröffentlichung einer gerichtlichen Entscheidung zulässig sein kann, wenn ein „überwiegendes Informationsinteresse der Öffentlichkeit“ gegeben ist. Hierzu der Verwaltungsgerichtshof: „Das Interesse an einer Veröffentlichung ist hier von hohem Gewicht, weil es um eine obergerichtliche Leitsatzentscheidung geht, die der Rechtsfortbildung dient. Jeder Nutzer einer juristischen Datenbank, der nach Entscheidungen zur partiellen Prozessunfähigkeit sucht, stößt auf den streitgegenständlichen Beschluss. … Das Schutzinteresse des Antragstellers am Ausschluss der Übermittlung bestimmter Angaben ist demgegenüber eher gering zu veranschlagen, soweit es um die Darstellung seines beruflichen Werdegangs, die Erwähnung der Vielzahl der von ihm geführten Bewerberschutzverfahren sowie die beschreibende Bewertung seiner Prozessführung geht. Denn die diesbezüglichen Daten betreffen ausschließlich das sozialbezogene Verhalten des Antragstellers und nicht etwa seine Privat- oder Intimsphäre. Anders fällt die Interessenbewertung und -abwägung in Bezug auf die in dem Beschluss wiedergegebenen Angaben zu psychiatrischen Untersuchungen und deren Ergebnissen und die Würdigung dieser Befunde … aus.“ Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 9. März 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.08.2008, Az. AGH 25/2008 (II)
    § 223 Abs. 2 BRAO

    Der Anwaltsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg hat entschieden, dass ein Fachanwaltsantrag, soweit alle notwendigen Unterlagen vorliegen, innerhalb von drei Monaten (negativ oder positiv) zu bescheiden ist. Die zuständige Rechtsanwaltskammer hat notfalls die organisatorischen Grundlagen für eine möglichst zügige Bearbeitung zu schaffen. Die Schaffung eines gemeinsamen Prüfungsausschusses für einen bestimmten Fachanwaltstitel bedeute noch nicht, dass die Rechtsanwaltskammer die Verantwortung für eine zeitnahe Bescheidung von Anträgen auf eine kooperierende Rechtsanwaltskammer übertragen könne. (mehr …)

  • veröffentlicht am 20. Februar 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammVGH Baden-Württemberg, vom 11.02.2010, Az. 9 S 1130/08
    § 8 Abs. 1 LFGB


    Das VGH Baden-Würtemberg hat entschieden, dass ein Anteil von  von 20 % Surimi in einer Meeresfrüchte-Mischung in der Bezeichnung der Mischung gesondert ausgewiesen sein muss, etwa als „Meeresfrüchte-Mischung mit Surimi“. Eine „Täuschung“ von Verbrauchern und damit ein Straftatbestand liege indessen nicht vor, da die Bestandteile ordnungsgemäß im Zutatenverzeichnis ausgewiesen seien. (mehr …)

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