Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BAG: Die anlasslose heimliche Video-Observation eines Arbeitnehmers durch einen Privatdetektiv ist rechtswidrigveröffentlicht am 11. August 2015
BAG, Urteil vom 19.02.2015, Az. 8 AZR 1007/13
§ 7 BDSG, § 32 Abs. 1 BDSG, § 823 Abs. 1 BGB, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRKDas BAG hat entschieden, dass die heimliche Video-Observation eines Arbeitnehmers durch einen Privatdetektiv ohne ernsthafte Zweifel das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt. Für den Beobachtungszeitraum hatte im vorliegenden Fall eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegen, der ein hoher Beweiswert zukomme, so der Senat. Die Observation sei zu dem Zweck erfolgt, ein (vermutetes) Fehlverhalten der Klägerin im Zusammenhang mit der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit aufzudecken. Die Beklagte habe aber keine begründeten Gesichtspunkte für ernsthafte Zweifel am Bestehen einer Arbeitsunfähigkeit genannt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BAG: Missbrauch des Dienst-PC für illegales Filesharing kann zur fristlosen Kündigung führenveröffentlicht am 17. Juli 2015
BAG, Urteil vom 16.07.2015, Az. 2 AZR 85/15
§ 626 Abs. 2 BGBDas BAG hat entschieden, dass einem Mitarbeiter, der dienstliche Ressourcen zur Herstellung privater „Raubkopien“ nutzt, fristlos gekündigt werden kann. Zur Pressemitteilung Nr. 36/15 des BAG: (mehr …)
- BAG: Bei Aufnahme eines Werbefilms für ein Unternehmen müssen die gefilmten Arbeitnehmer schriftlich ihr Einverständnis erklärenveröffentlicht am 5. Mai 2015
BAG, Urteil vom 11.12.2014, Az. 8 AZR 1010/13
§ 823 Abs. 1 BGB, § 823 Abs. 2 BGB, § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog; § 22 KUG, § 23 KUG; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GGDas BAG hat entschieden, dass gemäß § 22 KUG ein Arbeitnehmer in sein Erscheinen in einem betrieblichen Werbefilm einwilligen muss. Habe der Arbeitnehmer seine Einwilligung erteilt, könne der Film aber nach seinem Ausscheiden noch (begrenzt) weiter benutzt werden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BAG: Auch nicht programmgestaltende Mitarbeiter einer Rundfunkanstalt können Arbeitnehmer seinveröffentlicht am 22. Oktober 2014
BAG, Urteil vom 17.04.2013, Az. 10 AZR 272/12
§ 84 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 HGB; Art. 5 Abs. 1 S. 2 GGDas BAG hat entschieden, dass die Mitarbeiterin einer Rundfunkanstalt (hier: Cutterin), auch wenn sie nicht das Programm mitgestaltet, als Arbeitnehmerin eingestuft werden kann. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BAG: Verbreitet ein für den Betriebsrat kandidierender Arbeitnehmer bei YouTube geschäftsschädigende Behauptungen über seinen Arbeitgeber, rechtfertigt dies noch nicht die fristlose Kündigungveröffentlicht am 25. August 2014
BAG, Urteil vom 31.07.2014, Az. 2 AZR 505/13
§ 15 Abs. 3 Satz 1 KSchG, § 103 Abs. 1 BetrVGDas BAG hat entschieden, dass ein für den Betriebsrat kandidierender Arbeitnehmer bei YouTube und Facebook behaupten darf, dass es im Betrieb seines Arbeitgebers „Probleme“ in Form von fehlenden Sicherheitsvorkehrungen an Maschinen gebe und „keine Fachkräfte vorhanden“ seien, weil die betreffenden Erklärungen in dem Video erkennbar darauf gerichtet gewesen seien, zu verdeutlichen, weshalb der Kläger die Bildung eines Betriebsrats als sinnvoll angesehen habe. Der Kläger habe dagegen nicht behaupten wollen, die Beklagte beschäftige überwiegend ungelernte Kräfte. Zur Pressemitteilung 38/14 vom : (mehr …)
- BAG: Die heimliche Videoüberwachung des Arbeitnehmers wegen des Verdachts der Untreue ist nur als „ultima ratio“ zulässigveröffentlicht am 23. Juni 2014
BAG, Urteil vom 21.11.2013, Az. 2 AZR 797/11
§ 626 BGBDas BAG hat entschieden, dass ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer wegen des Verdachts einer Straftat zum Nachteil des Unternehmens nur dann per heimlicher Videoaufnahmen überwachen lassen darf, wenn weniger einschneidende Ermittlungsmaßnahmen nicht gegeben sind. Der Arbeitgeber muss jedoch darlegen, weshalb andere Ermittlungsmaßnahmen nicht den gleichen gewünschten Erfolg gehabt hätten, was im vorliegenden Fall versäumt wurde. Im Übrigen hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass eine Verdachtskündigung auch als ordentliche Kündigung nur dann sozial gerechtfertigt ist, wenn Tatsachen vorliegen, die zugleich eine außerordentliche, fristlose Kündigung gerechtfertigt hätten. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BAG: Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber zur Beantragung einer elektronischen Signaturkarte verpflichtet werdenveröffentlicht am 22. Oktober 2013
BAG, Urteil vom 25.09.2013, Az. 10 AZR 270/12
§ 106 GewODas BAG hat entschieden, dass ein Arbeitgeber eine Arbeitnehmerin arbeitsrechtlich anweisen kann, eine elektronische Signaturkarte, – die nur natürlichen Personen ausgestellt wird – zu beantragen. Stein des Anstoßes war im vorliegenden Fall, dass die Arbeitnehmerin hierfür die in ihrem Personalausweis enthaltenen Daten zur Identitätsfeststellung an die Zertifizierungsstelle übermitteln musste und dies für unsicher hielt. Die Kosten für die Beantragung der Signaturkarte wollte die Arbeitgeberin übernehmen. Zur Pressemitteilung Nr. 56/13: (mehr …)
- BAG: Das Bildmaterial aus einer heimlichen Videoüberwachung des Arbeitsplatzes unterliegt keinem generellen Beweisverwertungsverbotveröffentlicht am 5. Februar 2013
BAG, Urteil vom 21.06.2012, Az. 2 AZR 153/11
§ 6b Abs. 2 BDSG, § 32 Abs. 1 S.2 BDSG
Das BAG hat entschieden, dass Bildmaterial, das durch die verdeckte Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Arbeitsplätze gewonnen wurde, nicht allein deshalb einem prozessualen Beweisverwertungs-verbot unterliegt, weil dessen Anfertigung gegen § 6b Abs. 2 BDSG verstößt. Die heimliche Videoüberwachung eines Arbeitnehmers sei vielmehr zulässig, wenn der konkrete Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer anderen schweren Verfehlung zu Lasten des Arbeitgebers bestehe, weniger einschneidende Mittel zur Aufklärung des Verdachts ergebnislos ausgeschöpft seien, die verdeckte Videoüberwachung damit praktisch das einzig verbleibende Mittel darstelle und sie insgesamt nicht unverhältnismäßig sei. Der Verdacht müsse in Bezug auf eine konkrete strafbare Handlung oder andere schwere Verfehlungen zu Lasten des Arbeitgebers gegen einen zumindest räumlich und funktional abgrenzbaren Kreis von Arbeitnehmern bestehen. Er dürfe sich nicht auf die allgemeine Mutmaßung beschränken, es könnten Straftaten begangen werden; er muss sich jedoch nicht notwendig nur gegen einen einzelnen, bestimmten Arbeitnehmer richten. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …) - BAG: Besuch von Erotik-Webseiten während der Arbeitszeit rechtfertigt arbeitsrechtliche Abmahnung, aber noch keine Kündigungveröffentlicht am 4. Januar 2013
BAG, Urteil vom 19.04.2012, Az. 2 AZR 186/11
§ 626 Abs. 1 BGB, § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG, § 14 Abs. 2 KSchGDas BAG hat entschieden, dass die private Internetnutzung (hier: Aufruf von Erotikseiten) keine Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach sich ziehen darf, sondern vielmehr zunächst eine arbeitsrechtliche Abmahnung auszusprechen ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BAG: Beauftragter für den Datenschutz kann bei wichtigem Grund abberufen werden / Wichtiger Grund liegt praktisch nur bei arbeitsrechtlichem Pflichtenverstoß vorveröffentlicht am 26. März 2011
BAG, Urteil vom 23.03.2011, Az. 10 AZR 562/09
§ 4 f Abs. 3 S. 4 BDSG, § 626 BGBDas BAG hat laut der Pressemitteilung Nr. 22/11 entschieden, dass die Bestellung zum Beauftragten für den Datenschutz in entsprechender Anwendung von § 626 BGB aus wichtigem Grund widerrufen werden kann, hat für das Vorliegen eines wichtigen Grundes allerdings sehr hohe Hürden gesetzt. Zitat: „Weder die Entscheidung des Arbeitgebers, zukünftig die Aufgaben eines Beauftragten für den Datenschutz durch einen externen Dritten wahrnehmen zu lassen, noch die Mitgliedschaft im Betriebsrat stellen einen solchen wichtigen Grund für den Widerruf dar.“ Was wir davon halten? Der Fall unterstreicht die Berechtigung unserer Empfehlung, den Datenschutzbeauftragten nicht im eigenen Unternehmen zu suchen, sondern mit dieser Aufgabe einen Fremdanbieter (externer Datenschutzbeauftragter) zu beauftragen. Aus dem weiteren Text der Pressemitteilung des BAG: (mehr …)